Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1562 der Kommission vom 18.10.2018 (Amtsblatt L 261I) wurde die Verordnung (EG) Nr. 881/2002 und damit die Liste der von restriktiven Maßnahmen betroffenen Personen, Gruppen und
Organisationen betreffend ISIL- und Al-Qaida-Organisationen geändert. Konkret wurde eine Person in die Liste aufgenommen.
(Quelle: GTAI)
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