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Gesetz zum elektronischen Frachtbrief im Bundesrat

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Die deutsche Regierung hat das Gesetz zum elektronischen Frachtbrief im Bundestag beraten. Am 17.09.2021 hat das Gesetz zum elektronischen Frachtbrief dann den Bundesrat passiert. Damit ergänzt das sog. e-CMR-Protokoll vom 20.02.2008 nun das Abkommen über die internationale Güterbeförderung im Straßenverkehr (CMR) von 1959. Jetzt besteht die Neuerung darin, dass der bislang nur in Papierform mögliche Frachtbrief in Kürze auch in elektronischer Form eingereicht werden kann.

Schlussendlich ist der Zweck des elektronischen Frachtbrief die Einsparung von Kosten, Papier und bürokratischen Aufwands. Darüber hinaus können Kunden und Logistiker Echtzeitinformationen über den Status ihrer Lieferungen einsehen.

(Quelle: www.bmvi.de)

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