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Antidumpingmaßnahmen gegen chinesisches Aluminium

Foto (Header): © bluebay2014 – stock.adobe.com

Die EU-Kommission hat Antidumpingmaßnahmen gegen chinesisches Aluminium erlassen. Diese Maßnahmen sind das Ergebnis von unlauteren Handelspraktiken bei Einfuhren von flach gewalztem Aluminium aus der Volksrepublik China. Um dem nun entgegenzuwirken, hat die EU-Kommission nun zu diesen endgültigen Antidumpingmaßnahmen gegen Aluminiumerzeugnisse gegriffen. Die Beschränkungen gelten zunächst für fünf Jahre. Zusätzlich liegt die Höhe der Antidumpingzölle zwischen 14,3 und 24,6 %.

Da jedoch die Marktbedingungen aktuell verschärft sind und Unternehmen genannten Aluminiumerzeugnisse nur noch schwer beschaffen können, wurden die neuen Maßnahmen direkt für einen Zeitraum von neun Monaten ausgesetzt. Als Folge kommen die Antidumpingmaßnahmen gegen Aluminiumerzeugnisse erst ab dem 11.07.2022 vollständig zur Anwendung. Die Europäische Kommission plant nun, die Entwicklungen auf dem Markt zu beobachten. Sobald die Voraussetzungen für die Aussetzung nicht mehr gegen sind, soll die Aussetzung beendet werden.

(Quelle: https://trade.ec.europa.eu)

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