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EU-Ausnahmeregelung für die Absicherung von Exportgeschäften verlängert

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Die EU-Kommission hat am 13.10.2020 eine Ausnahmeregelung für staatliche Hilfen beschlossen. Dadurch verlängert sie die Hilfen nun bis zum 30.06.2021. Dies bringt den Unternehmen die Absicherung von Exportgeschäften. Denn Exportgeschäfte zu kurzfristigen Zahlungsbedingungen bis zu 24 Monaten innerhalb der EU und in ausgewählten OECD-Ländern können mit staatlichen Exportkreditgarantien abgesichert werden.

Die Staaten, die die Absicherung anbieten, sind die 27 EU-Mitgliedstaaten. Außerdem auch Australien, Island, Japan, Kanada, Neuseeland, Norwegen, die Schweiz, die USA und Großbritannien. Die EU-Ratspräsidentschaft sieht die Ausnahmeregelung als Beitrag zur Stärkung der Exportwirtschaft in der aktuellen Krise. Darüber hinaus unterstützt die exportierenden Unternehmen mit den staatlichen Absicherungsmöglichkeiten.

(Quelle: www.bundesfinanzministerium.de PM vom 15.10.2020)

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