Medizinische Ausrüstung: EU verzichtet auf Zölle - zoll-export.de
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EU-Kommission verzichtet auf Zölle und Mehrwertsteuer für medizinische Ausrüstung

Foto (Header): © bluebay2014 – stock.adobe.com

Die Europäische Kommission veröffentlichte am 3. April 2020 eine Entscheidung, durch die es in Zukunft finanziell vereinfacht wird, medizinische Ausrüstung für Ärztinnen und Ärzte, Pflegekräfte sowie Patientinnen und Patienten zu bekommen. Denn diese Ausrüstung ist während der Coronavirus-Pandemie insbesondere in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen dringend benötigt.

Aussetzung von Zöllen und Mehrwertsteuer

Die Entscheidung hilft betroffenen Mitgliedstaaten, die Zölle und Mehrwertsteuer auf medizinische Ausrüstung wie Geräte, Schutzausrüstung und Testkits vorübergehend auszusetzen.
Bereits am 20. März 2020 forderte die Europäische Kommission alle Mitgliedstaaten und das Vereinigte Königreich auf, die Aufhebung der Zölle und der Mehrwertsteuer auf die Einfuhr notwendiger medizinischer Geräte während der Krise offiziell zu beantragen. Das haben alle getan und die Kommission hat die Anträge schnell genehmigt. Darüber hinaus rechtfertig sich dieses rasche Handeln durch die hohe Notwendigkeit, COVID-19 schnell zu bekämpfen und die Gesundheit der europäischen Bürger zu schützen.
Deshalb gilt die Maßnahme gilt für einen Zeitraum von sechs Monaten vom 30. Januar 2020 bis zum 31. Juli 2020 mit der Möglichkeit einer Verlängerung. So können auch Importe, die in der Anfangsphase der Pandemie angedacht waren oder bereits in der Durchführung sind, von dieser Regelung profitieren.

(Quelle: Europäische Kommission, https://ec.europa.eu/germany/home_de)

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