Mehrwertsteuer-Digitalpaket: Änderungen seit 01.07.2021 - zoll-export.de
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Das Mehrwertsteuer-Digitalpaket: Änderungen ab dem 01.07.2021

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Zum 01.07.2021 begann die zweite Stufe des sog. Mehrwertsteuer-Digitalpakets. Dadurch ergeben sich Änderungen für den innergemeinschaftlichen Versandhandel, welcher auch als Fernverkauf bezeichnet wird. Der Fernverkauf liefert über die Grenzen hinweg Waren an Privatpersonen in anderen EU-Ländern. Die aktuelle länderspezifische Lieferschwelle liegt EU-weit bei 10.000 Euro.

Ein weiterer Aspekt, der sich durch das Mehrwertsteuer-Digitalpaket änderte, ist die Regelung zum sogenannten „Mini-One-Stop-Shop-Verfahren“. Dieses Verfahren weitet sich dadurch auf den innergemeinschaftlichen Fernverkauf aus. Dadurch ist es für exportierende Unternehmen möglich, die nun anfallende Umsatzsteuer an das Bundeszentralamt für Steuern (BZST) zentral und elektronisch zu übermitteln. Die Entrichtung der Umsatzsteuer erfolgt dann an das BZST. Denn das BZST organisiert die Zahlungen an die einzelnen EU-Länder.

(Quelle: www.ihk-nordwestfalen.de)

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