Einigung auf eine neue Dual-Use-Verordnung - zoll-export.de
AKTUELLES

Einigung auf neue Dual-Use-Verordnung

Foto (Header): © bluebay2014 – stock.adobe.com

Der deutsche Ratsvorsitz hat gemeinsam mit den Vertreterinnen und Vertretern des EU-Parlaments eine vorläufige politische Einigung auf eine neue Dual-Use-Verordnung erzielt. Dies geschah am 09.11.2020. Mit der neuen Fassung erfolgt die grundlegende Überarbeitung der bisher gültigen Fassung.

Künftig soll es neue Regeln für folgende Bereiche geben: Die Kontrolle der Ausfuhr, die Vermittlung, die technischen Hilfe, die Durchfuhr und die Verbringung von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck. Darunter fallen künftig auch Technologien zur Überwachung (z.B. sog. Spähsoftware), aber auch Hochleistungscomputer, Drohnen und bestimmte Chemikalien, die zur Verletzung der Menschenrechte der Zivilbevölkerung verwendet werden können.

Die Einigung auf eine neue Dual-Use-Verordnung war wichtig, weil die Verordnung nur so technologische Entwicklungen und wachsende Sicherheitsrisiken berücksichtigen kann.

Darüber hinaus ist es ein wichtiges Ziel, dass die neue Verordnung Menschenrechtsaspekte erheblich stärkt und dadurch gleichzeitig vermeidet, dass bestimmte aus der EU exportierte Überwachungs- und Eindringtechnologien zu Menschenrechtsverletzungen beitragen.

Folgende Aspekte gehören zu den Hauptpunkten der parlamentarischen Verhandlungsführer:

  • Zustimmung zur Einrichtung eines EU-weiten Systems, welches digitale Überwachungssysteme kontrolliert. Dies gilt für Systeme, die auf internationaler Ebene nicht als Dual-Use-Güter aufgeführt sind. Dadurch sollen Menschenrechte und die politische Freiheit geschützt werden.
  • Stärkung der Berichtspflichten der Mitgliedstaaten in Bezug auf Exportkontrollen (diese wurden bislang uneinheitlich umgesetzt). Insbesondere der digitale Überwachungssektor soll transparenter gemacht werden.
  • Einhaltung der Menschenrechte als wichtiges Kriterium für die Erteilung einer Ausfuhrgenehmigung
  • Vereinbarung von Regeln, um aufkommende Technologien rasch in die Verordnung aufzunehmen

Nächste Schritte

Der Internationale Handelsausschuss und das gesamte Parlament sowie der Rat müssen das informelle politische Abkommen offiziell billigen. Erst dann kann es in Kraft treten.

 

Die vollständige Pressemitteilung finden Sie unter nachfolgendem Link: www.europarl.europa.eu

JETZT ABONNENT WERDEN UND KEINE AUSGABE VERPASSEN:

ZOLL.EXPORT

Die Zeitschrift für Verantwortliche
in der Zoll- und Exportabwicklung