AKTUELLES

REX-Verfahren für Waren mit Präferenzursprung Simbabwe

Foto (Header): © bluebay2014 – stock.adobe.com

Seit dem 01.07.2021 gilt das REX-Verfahren für Waren mit Präferenzursprung in Simbabwe. Demnach sind diese Waren für präferenzberechtigte Ausfuhren gestattet.  Demzufolge ermöglicht es folgende Anwendungen: Im Rahmen der Ursprungsregeln zum Interims- Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der EU und den ESA-Staaten durch Simbabwe sowie zur Nutzung der Selbstzertifizierung für Einfuhren von Waren mit Ursprung in Simbabwe in die EU im Rahmen des Abkommens.

Die Präferenznachweise erfolgen ausschließlich dann, wenn ein Ausführer diese im Rahmen der Selbstzertifizierung ausfertigt. Die Zollstellen erkennen die bisherigen zulässigen Präferenznachweise damit seit dem 27.09.2021 nicht mehr für eine Zollpräferenzbehandlung an. Bis zum 26.09.2021 galten Übergangsregeln, die es ermöglichten, auch bisherige Präferenznachweise, Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1 und Erklärungen auf der Rechnung eines ermächtigten Ausführers anzuerkennen.

(Quelle: www.zoll.de)

JETZT ABONNENT WERDEN UND KEINE AUSGABE VERPASSEN:

ZOLL.EXPORT

Die Zeitschrift für Verantwortliche
in der Zoll- und Exportabwicklung