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Anpassung der Sonderzölle für den Handel mit der Türkei

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Zum 01.01.2021 hat die Türkei eine Anpassung der Sonderzölle für den Handel mit ihren Unternehmen vor Ort vorgenommen. Demnach wurden die Sonderzölle auf eine Vielzahl von Waren aufgehoben, u. a. für Waren mit Ursprung in der EU. Dazu wurde im türkischen Amtsblatt eine konsolidierte Liste der betroffenen Waren veröffentlicht. Dazu gehören beispielsweise

  • mineralische Waren,
  • chemische Erzeugnisse,
  • Metallwaren sowie
  • Zugmaschinen, Kranwagen und Kraftfahrzeuge.

Die genauen Vorgaben finden sich in der Liste in Anhang 1 (Ek-1) zum Erlass Nr. 3351 vom 31.12.2020. Darin enthalten die Spalten 1–8 die anzuwendenden Sonderzölle. Die Spalten 1–4 beziehen sich dabei auf Waren mit Ursprung in der EU.

(Quelle: www.ihk-nordwestfalen.de)

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