AKTUELLES
Ab dem 01.01.2026 müssen für alle NCTS-Vorgänge, bei welchen die Durchgangszollstelle in Österreich liegt, elektronische Voranmeldungen hinsichtlich des Durchgangs (Office of Transit) über die IT-Applikation „Smart Border Austria“ (derzeitiger Titel: Zoll Korridorverkehr Vorarlberg) vor dem Eintreffen bei der Durchgangszollstelle abgegeben werden. Es ist dringend zu empfehlen, die Voranmeldung rechtzeitig zu tätigen, da das Beförderungsmittel sonst von der Durchgangszollstelle zurückgewiesen wird.
Quelle: www.zoll.de, Fachmeldung vom 14.11.2025.