Handels- und Kooperationsabkommen EU-GB seit 01.01.2021 vorläufig anwendbar
Die EU und das Vereinigte Königreich haben ein vorläufiges Handels- und Kooperationsabkommen beschlossen. In seiner vorläufigen Fassung ist dieses Abkommen vom 01.01.2021 bis zum 28.02.2021 anzuwenden.