AKTUELLES
Im Fachbeitrag in der August-Ausgabe 2025 der ZOLL.EXPORT haben wir bereits ausführlich vorgestellt, was die Zentrale Zollabwicklung Einfuhr mit sich bringen wird – nun ist die Einführung des Centralised Clearance for Import – CCI erfolgt. Das Merkblatt zum Release 10.2 wurde entsprechend aktualisiert und auf www.zoll.de veröffentlicht. Bei der zentralen Zollabwicklung im Einfuhrverfahren (CCI) können die Zollanmeldungen bei der Zollstelle abgegeben werden, in deren Bezirk der Wirtschaftsbeteiligte ansässig ist, die Gestellung erfolgt jedoch bei einer anderen Zollstelle, nämlich dort, wo sich die Ware befindet.
Die Zollanmeldung wird bei der zuständigen Überwachungszollstelle (SCI) abgegeben und die Gestellung der Ware erfolgt an einem zugelassenen Ort bei der Gestellungszollstelle (PCI). Voraussetzung für die Teilnahme am CCI ist eine AEO C-Bewilligung, die zuvor beantragt werden muss.
Quelle: www.zoll.de, Merkblatt für Teilnehmer zum ATLAS-Release 10.2.