AKTUELLES
Die bisherigen ZAZ-Konten werden ab 2026 mit der Umstellung der Einfuhr auf Passar abgelöst. Künftig gilt die Geschäftspartner-ID (GP-ID) als Identifikationsnummer in der Schweiz. Unternehmen, die regelmäßig Handelsware in die Schweiz einführen, verfügen über solch ein ZAZ-Konto und müssen sich rechtzeitig mit den Änderungen auseinandersetzen. Die Nutzung der digitalen Dienstleistungen des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) setzt eine einmalige Registrierung als Geschäftspartner des BAZG im ePortal des Bundes voraus. Im Handelswarenverkehr ersetzt die Geschäftspartner-ID (GP-ID) die heutigen ZAZ-Konten.
Umstellung e-dec auf Passar
Der Wechsel von der ZAZ-Nr. auf die GP-ID ist an die Umstellung von e-dec Einfuhr auf Passar Einfuhr gekoppelt. Die Unternehmen in der Schweiz stellen zu einem individuellen Zeitpunkt innerhalb der vereinbarten Übergangsphase von e-dec auf Passar um (siehe Roadmap Passar 2.0). In der Übergangsphase werden Wareneinfuhren in die Schweiz entweder in e-dec Import oder in Passar Einfuhr angemeldet. Dabei gilt: „altes System–alte Regeln (e-dec) / neues System–neue Regeln (Passar)“. Laut Roadmap beginnt die Phase Pilot/Vorproduktion Passar 2.0 Einfuhr im 2. Quartal 2026.
Quelle: www.bazg.admin.ch/