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Neue TARIC-Codierungen für die Zollanmeldung zu CBAM

By 30. Januar 2026Keine Kommentare
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Mit Ende der Übergangsphase beginnt beim CO₂-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) die sog. Regelphase. Laut ATLAS-Teilnehmerinfo 0881/25 der deutschen Zollverwaltung müssen seit dem 01.01.2026 die neuen TARIC-Unterlagencodierungen berücksichtigt werden. Für zugelassene CBAM-Anmelder wird die Angabe der CBAM-Kontonummer verpflichtend.

Quelle: GTAI; www.gtai.de/

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