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Freihandelsabkommen zwischen der EU und Indien und mit Australien

By 1. April 2026Keine Kommentare
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Am 27.01.2026 hat die EU-Kommission den vorläufigen Text des Freihandelsabkommens mit Indien veröffentlicht – wobei die detaillierten Zollabbaulisten und die produktspezifischen Ursprungsregeln noch ausstehen. Im Vertragstext sind aktuell Regelungen für einen verbesserten Marktzugang für beide Seiten, Erleichterungen bei Dienstleistungen und digitalem Handel, Regelungen im Hinblick auf geistiges Eigentum, Wettbewerbspolitik, Streitbeilegung, KMUs und nachhaltige Entwicklung im Handel enthalten.

Die seit 2018 von der EU geführten Verhandlungen mit Australien wurden am 24.03.2026 abgeschlossen. Mit dem Freihandelsabkommen sollen auf beiden Seiten Zölle und Handelshemmnisse bei Dienstleistungen abgebaut, für die EU kritische Rohstoffe (wie z. B. Lithium) gesichert und eine größere Unabhängigkeit von China erreicht werden.

Aktuell werden beide Vertragstexte juristisch geprüft. Das genaue Datum des jeweiligen Inkrafttretens ist noch nicht bekannt.

Quelle: Pressemitteilungen der Europäischen Kommission vom 27.01.2026 und vom 24.03.2026; https://ec.europa.eu/commission/press-corner/detail/en/ip_26_184; https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/en/ip_26_645

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