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EU beschließt 20. Sanktionspaket gegen Russland und Belarus

By 21. Mai 2026Keine Kommentare
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Am 24.04.2026 ist das 20. Sanktionspaket der EU gegen Russland in Kraft getreten (VO [EU] Nr. 2026/506; ABl. L, 2026/506). Damit weitet die EU das Einfuhrverbot nach Art. 3i i.V.m. Anhang XXI der VO (EU) Nr. 833/2014, Ausfuhrverbote nach Art. 3k i.V.m. Anhang XXIII und Art. 12 Abs. 1 aus – betroffen sind u.a. Güter der Erdöl- und Erdgasexploration, Stahlprodukte, Metalle, Maschinen und Chemikalien. Neben der Beschränkung von Exporten nach Kirgisistan werden mit dem Paket Transaktionsverbote verhängt (mit genehmigungsfreien Ausnahmen), Maßnahmen zur Verhinderung von Sanktionsumgehungen beschlossen und weitere zahlreiche Personen und Unternehmen – auch aus China, der Türkei, den Vereinigten Arabischen Emiraten und Zentralasien – sanktioniert.

Das Sanktionspaket umfasst aber auch Maßnahmen zur territorialen Unversehrtheit der Ukraine (VO [EU] 2026/511; mit Erweiterung bestehender und neuer Ausnahmen) und eine Ausweitung der Sanktionen gegen Belarus (VO [EU] 2926/513 zur Änderung der Belarus-Embargoverordnung). Nähere Informationen dazu bietet das BAFA.

Quelle: Meldung des BAFA vom 27.04.2026, www.bafa.de

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