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Verlängerung der EU-Sanktionen gegen Myanmar

By 21. Mai 2026Keine Kommentare
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Am 27.04.2026 hat die EU mit dem Beschluss (GASP) 2026/927 (ABl. L, 2026/927) außerdem gegen Myanmar die bestehenden restriktiven Maßnahmen – u.a. Embargo für Rüstungsgüter, Exportverbot von Dual-Use-Gütern und Ausfuhrbeschränkungen von Ausrüstung zur Kommunikationsüberwachung – bis zum 30.04.2027 verlängert.

Quelle: GTAI; www.gtai.de

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