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Die EU-Mitgliedstaaten haben sich darauf geeinigt, in der EU ab Juli 2026 einen Zollsatz von 3 EUR pro Sendung auf E-Commerce-Pakete mit einem Wert von weniger als 150 EUR einzuführen. Damit soll nach den Worten von Maroš Šefčovič, dem EU-Kommissar für Handel und wirtschaftliche Sicherheit sowie interinstitutionelle Beziehungen und Transparenz, ein fairer Wettbewerb an den EU-Grenzen gewährleistet werden. Die Entscheidung wurde vor dem Hintergrund des raschen Anstiegs der Einfuhren von Waren im elektronischen Handel in die EU getroffen, hier haben die Kommission und die Mitgliedstaaten gemeinsam die Notwendigkeit einer dringenden Lösung gesehen.
Im Rahmen der Zollrechtsreform (siehe Artikel in: ZOLL.EXPORT, Ausgabe 12.2025) war ohnehin eine EU-Bearbeitungsgebühr vorgesehen. Die Verhandlungen laufen noch. Der jetzige vorübergehende Zollsatz von 3 EUR je Sendung gilt für Pakete, die direkt aus Drittländern an Verbraucher versandt werden. Das soll die Lücke bis zur Einrichtung der EU-Zolldatenplattform im Jahr 2028 im Rahmen der EU-Zollreform schließen. Die Bearbeitungsgebühr soll die steigenden Kosten ausgleichen, die den Zollbehörden durch die Überwachung des sehr umfangreichen Paketverkehrs entstehen.
Quelle: Pressemitteilung vom 15.12.2025; https://germany.representation.ec.europa.eu/