AKTUELLES
Mit der im Rahmen des ATLAS-Release 10.2 erfolgten Umsetzung der zentralen Zollabwicklung in Einfuhrverfahren (CCI) ist es nun möglich, Zollanmeldungen unabhängig vom Ort der Gestellung bei der für den Sitz des Anmelders zentral zuständigen Einfuhrzollstelle abzugeben. Der Zoll weist darauf hin, dass die Behandlung von Zollkontingenten bei einer deutschen zentralen Einfuhrzollstelle in Zusammenhang mit der zentralen Zollabwicklung über ATLAS CCI nicht möglich ist. Damit können Waren, für welche die Inanspruchnahme eines Kontingents beabsichtigt ist, nicht in ATLAS CCI angemeldet werden.
Quelle: ATLAS-Info 0922/2026