AKTUELLES
Mit Ende der Übergangsphase beginnt beim CO₂-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) die sog. Regelphase. Laut ATLAS-Teilnehmerinfo 0881/25 der deutschen Zollverwaltung müssen seit dem 01.01.2026 die neuen TARIC-Unterlagencodierungen berücksichtigt werden. Für zugelassene CBAM-Anmelder wird die Angabe der CBAM-Kontonummer verpflichtend.
Quelle: GTAI; www.gtai.de/