Ausgabe August 2014

AUSZUG AUS DEM INHALT:

TITELTHEMA
Verbote und Beschränkungen im Außenhandel – Hemmschuh oder sinnvolle Regelungen?
Im Sinne des Außenwirtschaftsgesetzes ist der Außenhandel vom Liberalisierungsprinzip geprägt. Das heißt, der Güter-, Dienstleistungs-, Kapital- und Zahlungsverkehr mit dem Ausland ist somit grundsätzlich, also unter Vorbehalt bestimmter Ausnahmen, frei. Dennoch hemmen aktuelle Handelsbeschränkungen, wie z. B. besondere Zertifizierungsvorschriften, Verpackungsverordnungen sowie Freihandelsabkommen das Prinzip des „freien Handels“. Sind demnach auch Verbote und Beschränkungen (VuB) als Hindernisse des freien Handels zu sehen?

EXPORT- UND ZOLLPRAXIS KOMPAKT
Ermächtigter Ausführer – Wissenswertes und nützliche Tipps für die Praxis
Die Bewilligung zum Ermächtigten Ausführer gewinnt immer mehr an Bedeutung. Das hat zweifelsfrei damit zu tun, dass zum einen der Export seit Jahren ein wichtiger Wachstumsmotor der deutschen Wirtschaft ist, zum anderen hat die Vielzahl der Präferenzabkommen, die EU-seitig mit anderen Staaten geschlossen wurden, aufgrund der Globalisierung stark zugenommen.

Grenzüberschreitend Rechnungen ausstellen – Pflichtangaben und erforderliche Hinweise
Jedes Unternehmen muss sich in der täglichen Praxis mit der Rechnungstellung auseinandersetzen. Dies betrifft sowohl die Ausgangsseite des Unternehmens als auch deren Eingangsseite. Aufgrund des starken Formalismus bei den Rechnungsanforderungen sind Probleme vorprogrammiert. Die Finanzverwaltung und die Rechtsprechung versagen bei Rechnungsfehlern regelmäßig den Vorsteuerabzug oder die Steuerbefreiung, auch bei grenzüberschreitenden Umsätzen.

Außenhandelsaufgaben abgeben – Wenn Dienstleister ins Spiel kommen
Viele Unternehmen beschäftigen sich immer wieder mit der Thematik „Outsourcing im Außenhandel“ und überlegen, die Abwicklung in die Hände von Dienstleistern wie Spediteuren oder Zollagenturen zu geben. Fallstricke und Problemfelder wie die fachliche Qualifikation, die korrekte Abwicklung, die Verantwortlichkeiten oder die Datenhoheit werden im Vorfeld oft nur am Rande betrachtet. Nicht selten werden den Unternehmen die Konsequenzen erst im Rahmen der nächsten Zoll-/Außenwirtschaftsprüfung bewusst.

Zoll- und Exportabwicklung China – Die Menge an Regeln gut überblicken
China ist seit 2013 die größte Handelsnation der Welt. Der gesamte Außenhandel legte 2013 um 7,6 % auf über 4 Bio. US-Dollar zu. Das Reich der Mitte überholte damit im Warenverkehr erstmals die USA. Wie die chinesische Zollverwaltung mitteilte, stiegen die Ausfuhren im Vergleich zum Vorjahr um 7,9 % auf 2,21 Bio. US-Dollar (1,63 Bio. Euro). Die Einfuhren wuchsen um 7,3 % auf 1,95 Bio. Dollar.

EU-Binnenmarkt versus Drittland – Unterschiede bei der Abwicklung
Bei Warenlieferungen zwischen den EU-Staaten gibt es weder Zollförmlichkeiten noch Warenkontrollen an den Grenzen. Anders dagegen bei Lieferungen aus der EU in ein Land außerhalb der EU. Zollförmlichkeiten und Aufenthalte an den beteiligten Zollstellen sind hier die Regel. Eigentlich alles klar. Doch die Praxis zeigt, dass immer wieder Unsicherheiten bei der täglichen Abwicklung auftreten.

ARBEITSHILFEN
Checkliste zu Verboten und Beschränkungen (VuB)
Checkliste zum Ermächtigten Ausführer
Checkliste zu grenzüberschreitenden Rechnungspflichtangaben und Hinweisen
Checkliste zu Dienstleistern im Außenhandel
Checkliste zur Zoll- und Exportabwicklung China
Checkliste zu EU-Binnenmarkt versus Drittland

LÄNDERHINWEISE
China

ENGLISH FOR BUSINESS
Customs warehousing – Economic impact of customs warehouses

NACHGEFRAGT
Made in Germany – Auslaufmodell oder Dauerbrenner?
In zahlreichen Staaten außerhalb der EU ist die Warenmarkierung mit dem Ursprungsland vorgeschrieben. Doch hinter Länderkennzeichnungen steckt häufig mehr als nur die geografische Lage des Herstellungsortes. Je nach Land werden damit positive oder negative Erfahrungen assoziiert. Während Produkte aus China mit dem Billig-Image kämpfen, steht „Made in Germany“ für hohe Produktqualität – doch gilt dies auch in Zukunft?

„Zoll und Reise“-App
Ganz schön smart

Sommerzeit, Urlaubszeit – raus aus dem Geschäftsalltag und rein in den Flieger. Nicht nur bei der Arbeit rund um die Abwicklung der Ein- und Ausfuhren stoßen Sie auf Verbote und Beschränkungen (VuB), auch in Ihrem wohlverdienten Urlaub ins Ausland müssen Sie die VuB bestimmter Waren bei der Ein- und Ausreise beachten.

Im Unternehmen sind die Prüfmaßnahmen der VuB in die Abläufe integriert. Mit Fachbeiträgen, wie bspw. dem Titelthema dieser Ausgabe auf den Seiten 8 bis 13 halten Sie sich auf dem Laufenden, nutzen den Internetauftritt des Zolls oder den EZT-online für spezielle Auskünfte.

Doch woher bekommen Sie Detailinformationen zu den VuB für Ihren Urlaub nach Australien, Griechenland und Co.? Natürlich ganz zeitgemäß mit der „Zoll und Reise“-App des Zolls. Hier finden Sie heraus, welche Waren Sie mit nach Deutschland bringen dürfen oder auch nicht und können die Einfuhrabgaben berechnen, die entstehen, wenn Freimengen überschritten werden. Das geht sogar ganz bequem von der Strandliege aus, ohne Internetverbindung ‒ ganz schön smart!

Die „Zoll und Reise“-App ist schnell griffbereit, die Funktionen sind einfach zu handhaben und die gewünschten länderspezifischen Details sind übersichtlich und leicht verständlich aufbereitet. In kürzester Zeit habe ich folgende Informationen gesammelt: Für Ihre Reise nach Griechenland, dürfen Sie für private Zwecke z. B. bis zu 10 l Spirituosen, 10 kg Kaffee oder 800 Zigaretten abgabenfrei einführen. Geht die Reise in ein Nicht-EU-Land, z. B. nach Australien, so haben Sie bei Flug- oder Seereisen eine persönliche Freimenge von bis zu 430 Euro, z. B. für Bekleidung oder Elektronikartikel. Die persönliche Einfuhr von Zigaretten ist auf eine Freimenge von 200 Stück begrenzt, beim Bier dürfen es nicht mehr als 16 l sein.

Nutzen Sie bereits die „Zoll und Reise“-App für Ihren Urlaub? Schreiben Sie uns Ihre Erfahrungen dazu an redaktion@zoll-export.de.

Im Namen des gesamten Zoll.Export-Teams wünsche ich Ihnen eine schöne Sommerzeit, einen erholsamen Urlaub und keine bösen Überraschungen bei der Heimreise mit Ihren Urlaubssouvenirs.

Kristin Merkle
Dipl. Betriebswirtin (FH)
Chefredaktion ZOLL.EXPORT