Ausgabe August 2012

AUSZUG AUS DEM INHALT:

TITELTHEMA
Streitfrage Gelangensbestätigung: Ein Schrecken mit Ende?
Mit Umsatzsteuereinnahmen in Höhe von rund 190 Mrd. Euro im Jahr 2011 (das gesamte Steuereinkommen betrug ca. 574 Mrd. Euro) kommt der Umsatzsteuer eine enorme fiskalische Bedeutung zu. Dem Fiskus gehen jedes Jahr geschätzte 17 Mrd. Euro durch Betrug, aber auch durch zu Unrecht ausgestellte steuerfreie Rechnungen verloren. Das finanzielle Risiko der Nacherhebung von Umsatzsteuer liegt dabei eindeutig bei denjenigen Unternehmen, die aufgrund fehlender Nachweise über das Verbringen der Ware ins Ausland nachbelastet werden. Umsatzsteuerprüfungen, -sonderprüfungen und die Umsatzsteuernachschau sorgen nach Ansicht der Finanzverwaltung für die nötige Steuergerechtigkeit.

EXPORT- UND ZOLLPRAXIS KOMPAKT
„Made in Germany“: Gefährden neue Ursprungsregeln die Existenz des Labels?
Um die Frage des „Made in Germany“-Ursprungs ist eine neue, intensive Diskussion aufgeflammt. Im Wesentlichen geht es um das Problem, nach welchen Regeln der Ursprung eines Erzeugnisses zu bewerten ist. Müssen neben dem Endprodukt auch alle verwendeten Vormaterialien aus Deutschland stammen? Wenn nein, wie hoch muss die Wertschöpfung in Deutschland sein, damit eine bestimmte Ware als deutsches Erzeugnis im Sinne der „Made in Germany“-Vorschriften interpretiert werden kann? Was ist mit Wertschöpfung überhaupt gemeint? Hat der Gesetzgeber exakt definierte Bestimmungen erlassen oder existiert ein gewisser Ermessensspielraum?

Update AEO-Status: Keine sichtbaren Vorteile, dafür mehr Überwachung?
Die Weltzollorganisation (WCO) hat bereits im Jahr 2005 mit ihrem WCO SAFE (Framework of Standards to secure and facilitate global trade) erste Voraussetzungen geschaffen, um die Lieferkette im internationalen Handel sicher zu machen. In der Version 2011 hat die WCO das Konzept des AEO, in Deutschland auch „Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter“ genannt, integriert und bietet interessierten WCO-Mitgliedstaaten technische Unterstützung an, um selbst ein AEO-Programm zu implementieren.

Das ATLAS-Ausfuhrverfahren: Mindestangaben, damit die Sendung auch rausgeht!
Werden Waren aus der EU verbracht bzw. exportiert, müssen diese bei der zuständigen Zollbehörde zur Ausfuhr angemeldet werden. Die Anmeldung zur Ausfuhr kann formell im Rahmen des Ausfuhrverfahrens, mündlich oder konkludent erfolgen. In diesem Beitrag soll dargestellt werden, welche wesentlichen Mindestangaben bei der formellen Anmeldung in der Ausfuhranmeldung notwendig und wie diese zu definieren sind sowie welche rechtlichen Bedeutungen die Inhalte der Angaben für den Anmelder haben.

Das ZA-Verfahren: (Ver)einfach(t) Zeit sparen
Täglich werden die exportierenden Unternehmen mit den Mühen der Zollabfertigung belastet. Neben dem administrativen Aufwand spielt aber auch der zeitliche Faktor eine bedeutende Rolle. Lange Anmeldefristen bis zur Überlassung der Ware können sich viele Betriebe nicht mehr leisten. Daher gewinnen die Zollvereinfachungsverfahren eine immer größere Relevanz. Mit dem Anschreibeverfahren Zugelassener Ausführer (ZA) wird nachfolgend das wohl wichtigste Vereinfachungsverfahren vorgestellt.

ARBEITSHILFEN
Checkliste zum umsatzsteuerlichen Prüfprozess
Checkliste zum Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (AEO)
Checkliste zum ATLAS Ausfuhrverfahren
Checkliste zum ZA-Verfahrene

LÄNDERHINWEISE
Tunesien

ENGLISH FOR BUSINESS
Some general information about the EORI number

NACHGEFRAGT
Die AEO-Zertifizierung − zwischen Aufwand und Nutzen Interview bei der Kässbohrer Geländefahrzeug AG
Als eines der ersten Unternehmen in Deutschland hat sich die Kässbohrer Geländefahrzeug AG mit Sitz in Laupheim der Prozedur der AEO-Zertifizierung unterzogen und den AEO-F-Status im Juni 2010 erhalten. Der Weltmarktführer für Schneepistenplanier- und Strandreinigungsfahrzeuge hat die Anforderungen zum Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten erfüllt und profitiert nun von den Vorteilen bei der Zollabfertigung.

Außenhandel auf Wachstumskurs –
Chancen, aber auch Herausforderungen für deutsche Unternehmen!

Das Außenhandelsvolumen nimmt zu. Die Zahlen der deutschen Exporte sprechen diesen Mai für sich, denn die Außenhandelsbilanz konnte einen Überschuss von 15,3 Mrd. Euro verzeichnen. Das Gesamtexportvolumen von 92,5 Mrd. Euro ist im Vergleich zum Mai des Vorjahres um 0,5 % gestiegen, die davon getätigten Ausfuhren in Drittländer mit 38,9 Mrd. Euro sogar um 3,4 %. Das macht Mut für die kommenden Monate!

Diese positive Entwicklung bringt für Sie aber immer auch eine Menge Aufwand bei der Zoll- und Exportabwicklung mit sich, damit die Waren auch rechtzeitig an ihre Zielorte gelangen. Komplexe Zollvorschriften, laufende Änderungen und Anpassungen der Vorgaben und eine Reihe von Genehmigungspflichten – mit diesen Herausforderungen haben Sie tagtäglich alle Hände voll zu tun.

Genau bei dieser täglichen Arbeit wollen wir Sie unterstützen, mit verlässlichen Informationen und einer Vielzahl an sofort einsetzbaren, praktischen Arbeitshilfen. Also, werfen Sie gleich einmal einen Blick in Ihre Ausgabe!

Das gesamte „Zoll.Export“-Team wünscht Ihnen auf diesem Weg erfolgreiche Außenhandelsgeschäfte und stets einen kühlen Kopf bei der Zoll- und Exportabwicklung!

Kristin Merkle
Dipl. Betriebswirtin (FH)
Chefredaktion ZOLL.EXPORT