Ausgabe Oktober 2012
AUSZUG AUS DEM INHALT:
TITELTHEMA
Kritische Ware: Dual-Use-Güter − Aktuelle Verbote und Genehmigungspflichten in der EU
Die Kontrollpflichten von Unternehmen bei Auslandsgeschäften mit Dual-Use-Gütern sind umfangreich, bisweilen unübersichtlich, stetem Wandel unterworfen und für das Unternehmen und die für das Unternehmen handelnden Personen gefahrenträchtig. Denn die Sanktionen sind schwerwiegend. In kaum einer anderen Materie treffen die Interessen von (Außenund Sicherheits-)Politik und Wirtschaft so spannungsvoll aufeinander.
EXPORT- UND ZOLLPRAXIS KOMPAKT
Gesetzliche Änderungen beim „bekannten Versender“ − Neue Zulassung: ja oder nein?
In wenigen Monaten endet die dreijährige Übergangsfrist für bekannte Versender (bV) nach der alten Verordnung (EG) Nr. 2320/2002 – eine Verlängerung oder eine weitere Übergangsregelung ist nicht möglich. Unternehmen, die bis zu diesem Stichtag nicht nach den neuen Verordnungen (EG) Nr. 300/2008 und (EU) Nr. 185/2010 durch das Luftfahrtbundesamt (LBA) zugelassen wurden, können ihre Luftfracht nur noch unsicher versenden.
Die optimierte Zollabwicklung − Innerbetriebliche Maßnahmen sparen Zeit und Nerven!
Mit der wachsenden Globalisierung und den politischen Entwicklungen haben sich nicht nur die Warenströme, sondern auch die Bedrohungen (Terrorismus, Produktpiraterie usw.) und Sicherheitsaspekte verändert. Die Reaktion auf diese Entwicklungen waren Neuerungen und Änderungen im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht. Die Fülle von Vorschriften steigt aktuell kontinuierlich an und hat direkte Auswirkungen auf die innerbetrieblichen Abläufe.
Lieferungen unter Präferenzbedingungen − Chancen sinnvoll nutzen, Risiken vermeiden!
Wie andere große Wirtschafts- und Handelsblöcke auch, versucht die Europäische Union ihr Geflecht an Freihandelsabkommen mit ausgesuchten Drittländern weiter auszubauen. Das entspricht einerseits der Globalisierungsstrategie der EU mit dem Ziel eines möglichst ungehinderten Zugangs auf fremde Abnehmer- und Lieferantenmärkte, hat durch die Abschottung der entstehenden Freihandelszonen nach außen aber auch einen protektionistischen Effekt.
Reihengeschäfte in ein Drittland − Wenn viele Lieferbeziehungen die korrekte Anwendung kompliziert machen!
Die fortschreitende Internationalisierung des Wirtschaftsverkehrs führt dazu, dass immer mehr Unternehmen Lieferungen über die Grenze erbringen. Warenlieferungen in das Gemeinschaftsgebiet der Europäischen Union gehören ebenso wie Lieferungen in Drittländer zum Alltag deutscher Unternehmen. In diesem Zusammenhang kommt es häufig zu Lieferkonstellationen, an denen nicht nur zwei Vertragspartner beteiligt sind. Im Rahmen sogenannter Reihengeschäfte wird eine Ware gleich mehrfach verkauft und direkt vom ersten Lieferer zum letzten Abnehmer befördert.
Die Exportabwicklung mit Akkreditivdeckungen − Vorteilhaft, aber nicht einfach!
Das Akkreditiv ‒ oder international auch Letter of Credit (L/C) genannt, ist ein beliebtes Zahlungsmittel im Außenhandel mit geringem Risiko für den Aussteller und den Empfänger ‒ aber nur wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind. Des Weiteren kann es als Kreditinstrument sowohl für den Exporteur als auch den Importeur dienen und reduziert gleichzeitig das Zahlungsrisiko zwischen den Geschäftspartnern, da mindestens eine Bank ein abstraktes Schuldversprechen geleistet hat.
ARBEITSHILFEN
Checkliste zu aktuellen Verboten und Genehmigungspflichten im innergemeinschaftlichen Warenverkehr
Checkliste zum bekannten Versender
Checkliste zur Analyse der Ist-Prozesse
Checkliste zu den vereinfachten Zollverfahren
Checkliste zum Akkreditivgeschäfte
LÄNDERHINWEISE
Russische Föderation
ENGLISH FOR BUSINESS
System of Pan-Euro-Mediterranean cumulation
NACHGEFRAGT
Von der Hauptstadt zur Landesgrenze Interview mit Olaf Metzger, Geschäftsführer der Rhenus-Tochter OOO Revival Express
Im Sommer 2009 hat das Zollamt der Russischen Föderation beschlossen, Zollterminals in den Ballungsräumen des Landes aufzulösen und die Zollposten an die Staatsgrenzen zu verlegen. Von den ehemals über 200 Terminals im Moskauer Gebiet sind mittlerweile nur noch 19 übrig geblieben. Als erster internationaler Spediteur hat Rhenus im Mai 2012 ein Zolllager im Smolensker Gebiet an der weißrussisch-russischen Landesgrenze errichtet, um den Forderungen der russischen Zollpolitik nachzukommen.
19 Jahre Beitrittsprozess – Russland ist 156. WTO-Mitglied
Als letzte große Volkswirtschaft ist seit Ende August dieses Jahres nun auch Russland offizielles Mitglied der Welthandelsorganisation. Die seit 1993 durchgeführten Verhandlungen kamen letztendlich zu einem erfolgreichen Abschluss. Nun muss Russland seinen damit eingegangenen Verpflichtungen schnellstmöglich nachkommen, u. a. mit der Senkung seiner Ausfuhrzölle, und für eine umfangreiche Öffnung seiner Märkte sorgen.
Waren aus dem Ausland werden dadurch konkurrenzfähiger auf dem russischen Markt und können zu einer Modernisierung der inländischen Wirtschaft beitragen. Andererseits erhofft sich Russland mit dem Beitritt, dass auch die Exportbeschränkungen seitens der EU reduziert werden.
Als einer der wichtigsten Handelspartner Deutschlands – mit einem Gesamthandelsumsatz von 75 Mrd. Euro im Jahr 2011 – wird sich diese Entwicklung auch positiv auf die deutsch-russischen Wirtschaftsbeziehungen auswirken, besonders die deutsche Automobil- und Investitionsgüterindustrie rechnet mit steigenden Umsätzen.
Es gibt jedoch auch kritische Stimmen in Russland zum WTO-Beitritt. Diese sehen mit der Öffnung der Märkte die Gefahr, dass Billigprodukte aus dem Ausland heimischen Marken gefährlich werden könnten.
Wie sehen Sie den WTO-Beitritt Russlands? Haben Sie bereits erste Erfahrungen bei Ihren russischen Handelsgeschäften sammeln können? Schreiben Sie uns Ihre Meinung!
Aufgrund dieser aktuellen Geschehnisse beschäftigen wir uns in dieser Ausgabe näher mit der Russischen Föderation. Dazu erfahren Sie mehr in den „Länderhinweisen“ und dem Interview bei „Nachgefragt“!
Viel Freude beim Lesen!
Kristin Merkle
Dipl. Betriebswirtin (FH)
Chefredaktion ZOLL.EXPORT