Vorläufige Anwendung des Mercosur-Abkommens ab dem 01.05.2026 - zoll-export.de
Aktuelles

Vorläufige Anwendung des Mercosur-Abkommens ab dem 01.05.2026

By 1. April 2026Keine Kommentare
AKTUELLES

Nachdem die EU am 27.02.2026 die vorläufige Anwendung des Mercosur-Abkommens ankündigte, wird das EU-Mercosur-Interimshandelsabkommen (iTA) ab dem 01.05.2026 vorläufig zwischen der EU und Argentinien, Brasilien, Uruguay und Paraguay, die das Abkommen bereits ratifiziert haben, gelten. Über die Plattform „Access2 Markets“ sollen Exporteure mehr darüber erfahren, wie sie von dem Abkommen profitieren können. Das Europäische Parlament hat im Februar 2026 für eine Überprüfung der Vereinbarkeit des Abkommens mit dem EU-Recht durch den EuGH gestimmt.

Quelle: Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 23.03.2026; https://ec.europa.eu/commission/press¬corner/detail/en/mex_26_681; GTAI; www.gtai.de

JETZT ABONNEMENT ANFORDERN UND KEINE AUSGABE VERPASSEN:

ZOLL.EXPORT

Die Zeitschrift für Verantwortliche
in der Zoll- und Exportabwicklung