AKTUELLES
Nachdem die SADC-Staaten (Anmerkung der Redaktion: vgl. die beiden Beiträge in der ZOLL.EXPORT-Ausgabe April 2026 auf S. 28 ff. und S. 44 f.) Botswana, Eswatini, Mauritius, Namibia, Tansania und Simbabwe nach und nach das elektronische Ursprungszeugnis (e CoO) eingeführt haben, folgen nun auch Malawi (seit Februar 2026) und Angola (befindet sich aktuell im Implementierungsprozess). Mit dem e-CoO sollen die Bearbeitungszeit reduziert und die Kosten gesenkt werden.
Zudem hat die Europäische Kommission am 17.02.2026 im ABl. C 2026/1023 eine Liste der Vormaterialien mit Ursprung in Südafrika veröffentlicht, die nicht für Kumulierungszwecke gemäß Art. 4 Abs. 2 des Protokolls Nr. 1 zum EU-SADC-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen verwendet werden können.
Quellen: GTAI; www.gtai.de; Fachmeldung des Zolls vom 19.02.2026, www.zoll.de