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Zollreform in Syrien

By 4. August 2026Keine Kommentare
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Zum 01.06.2026 ist in Syrien ein neues 264 Artikel umfassendes Zollgesetz in Kraft getreten, das die bisherige Gesetzgebung von 2006 vollständig ersetzt. Durchführungsbestimmungen liegen dazu noch nicht vor.

Mit der Reform soll die Zollverwaltung modernisiert und die Abwicklung von Import-, Export- und Transitverfahren effizienter werden und die Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen werden verschärft (z.B. stärkere Orientierung der Geldbußen am Warenwert). Zudem wurde zum 01.06.2026 ein neuer harmonisierter Zolltarif eingeführt, der auf dem HS-Code basiert und eine einheitliche, international anschlussfähige Wareneinreihung in Syrien schafft.

Deutschen Unternehmen, die nach Syrien exportieren, wird empfohlen, v. a. in der Anfangsphase eng mit lokalen Importeuren und Zollagenten zusammenzuarbeiten, um sowohl Verzögerungen als auch Zusatzkosten zu vermeiden.

Quelle: www.gtai.de

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