AKTUELLES
Die EU und Südkorea haben am 10.06.2026 ein Abkommen über den digitalen Handel (Digital Trade Agreement) unterzeichnet, das das bilaterale Freihandelsabkommen zwischen den beiden Parteien aus 2010 (vgl. Präambel und Art. 37 des Entwurfs) sowie die seit Ende des Jahres 2022 bestehende Digitalpartnerschaft ergänzen wird. Ziel ist es, den digitalen Handel zwischen den beiden Parteien sowohl mit Waren als auch mit Dienstleistungen zu fördern.
Im Abkommen enthalten sind u.a. Regelungen zum Verbraucherschutz (v.a. im Online-Bereich), zum Abbau ungerechtfertigter Handelsbarrieren und Bestimmungen zum Schutz personenbezogener bzw. zum grenzüberschreitenden Datenverkehr enthalten, aber auch das Thema Cybersicherheit.
Bereits im Februar 2026 ist in der Asien-Pazifik-Region zum ersten Mal ein ähnliches Abkommen über den digitalen Handel zwischen der EU und Singapur in Kraft getreten. Mit Japan gibt es seit 2022 zumindest eine bilaterale Digitalpartnerschaft.
Quelle: www.gtai.de