EXPORT- UND ZOLLPRAXIS KOMPAKT
Aktive und passive Lohnveredelung
Mit Lohnveredelungen Wettbewerbsvorteile sichern
Text: Bettina Kramer | Foto (Header): © Alina Tymofieieva – stock.adobe.com (KI-generiert)
Angesichts des enormen Kostendrucks am Wirtschaftsstandort Deutschland können sich Unternehmen durch die kombinierte Nutzung aktiver und passiver Lohnveredelung entscheidende Wettbewerbsvorteile sichern.
Auszug aus:
ZOLL.EXPORT
Ausgabe August 2026
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Die Lohnveredelung ist ein zentrales Instrument des internationalen Warenverkehrs, die es EU-ansässigen bzw. deutschen Unternehmen ermöglicht, Produktionsprozesse strategisch über Grenzen hinweg zu organisieren, Kosten zu optimieren und im Idealfall gleichzeitig Qualitätsstandards zu sichern.
Unterschieden wird zwischen der aktiven und der passiven Lohnveredelung. Die passive Lohnveredelung senkt die Produktionskosten, während die aktive Lohnveredelung den deutschen Standort als hocheffizienten Standort für die Veredelung internationaler Zulieferprodukte stärkt. Beide Verfahren schaffen einen rechtlichen Rahmen, der grenzüberschreitende Bearbeitungsschritte erlaubt, ohne dass Zollabgaben entstehen. Das sichert Unternehmen strategische Kostenvorteile, stärkt ihre Position in der globalen Wertschöpfungskette und im Idealfall ihre Wettbewerbsfähigkeit – ein wichtiger Aspekt, gerade in der heutigen Zeit, um der aktuellen Standortschwäche entgegenzuwirken.
Präferenzabkommen vs. Lohnveredelung
Für den Fall, dass es mit dem Veredelungsland Präferenzabkommen gibt, erübrigt sich das Lohnveredelungsverfahren u. U., wenn die Be- und Verarbeitung der Waren nicht über eine Minimalbehandlung im verarbeitenden Präferenzabkommensland hinausgeht – vorausgesetzt, bei den Waren handelt es sich um Präferenzursprungswaren.
Wichtiges vorab
Damit das Lohnveredelungsverfahren in Anspruch genommen werden kann, ist eine zollamtliche Bewilligung notwendig. Der wesentliche Inhalt einer förmlichen Bewilligung zur aktiven oder passiven Veredelung ist im Kern ein rechtsverbindlicher Fahrplan für den gesamten Lohnveredelungsprozess. Das Hauptzollamt legt darin exakt fest, wer was wie lange und unter welchen Bedingungen und Voraussetzungen bearbeiten darf.
Bewilligung oder vereinfachte Bewilligung
Vorab sollte geprüft werden, ob der zollrechtliche Veredelungsvorgang im Rahmen einer langfristigen Partnerschaft oder als sporadisches Geschäft abgewickelt wird, denn das macht den Unterschied: Bei der aktiven und passiven Veredelung gibt es nach dem Unionszollkodex (UZK) zwei primäre Bewilligungsformen:
– die förmliche Bewilligung (Regelverfahren) für regelmäßige Abwicklungen und
– die vereinfachte Bewilligung durch Zollanmeldung für gelegentlich bzw. sporadische Veredelungsfälle
Es ist in jedem Fall ratsam, die Vorgehens- und Herangehensweise vorab mit dem zuständigen Zollamt zu besprechen.
Unterscheidung aktive und passive Lohnveredelung
Bei der aktiven Lohnveredelung werden Waren aus Nicht-EU-Ländern in die EU verbracht, um hier bearbeitet, verarbeitet, veredelt oder repariert zu werden. Die Einfuhr erfolgt nur vorübergehend, weshalb Zölle i. d. R. ausgesetzt oder vollständig erlassen werden. Das Verfahren stärkt den Produktionsstandort Deutschland, weil ausländische Auftraggeber auf deutsches Know-how, moderne Technologien und hohe Qualitätsstandards zugreifen, ohne dass dies mit hohen Zollkosten verbunden ist.
Die passive Lohnveredelung funktioniert in die entgegengesetzte Richtung: EU-Waren werden zur Bearbeitung in ein Drittland ausgeführt, häufig um von niedrigeren Lohnkosten oder spezialisierten Fertigungskapazitäten zu profitieren. Bei der Rückkehr in die EU wird lediglich der Wertzuwachs verzollt – also der ausländische Arbeits- und Materialanteil. Dadurch können deutsche Unternehmen arbeitsintensive Produktionsschritte kostengünstig auslagern, ohne die Kontrolle über das Produkt oder die Qualität zu verlieren. Diese Möglichkeit verschafft deutschen Unternehmen gerade in der heutigen Zeit gravierende Wettbewerbsvorteile.
Lohnveredelungen reduzieren Kosten, erhöhen die Flexibilität und stärken die internationale Wettbewerbsfähigkeit – ein entscheidender Vorteil in einem zunehmend globalisierten und schwierigen Marktumfeld. Doch dazu nun mehr im Detail.
Aktive Lohnveredelung (AV)
Die aktive Lohnveredelung lohnt sich für Unternehmen, die Waren aus Nicht-EU-Ländern in Deutschland bearbeiten möchten, ohne volle Einfuhrabgaben zu zahlen. Sie ermöglicht hochwertige Verarbeitungen in Deutschland, kombiniert mit deutlichen Zoll- und Wettbewerbsvorteilen. Zudem dient die aktive Lohnveredelung als strategisches Instrument, um Auslastungstiefs zu überbrücken und Produktionskapazitäten stabil zu halten.
Deutsches Fachwissen ist ein globaler Wettbewerbsvorteil. Für ausländische Unternehmen kann die aktive Lohnveredelung deshalb ein strategisches Instrument sein, um Qualität, Zuverlässigkeit und technologische Exzellenz zu erhalten, ohne selbst hohe Investitionen tätigen zu müssen.
Technologische Spitzenkompetenz
Deutschland ist nach wie vor in vielen Branchen – u. a. Maschinenbau, Automatisierung, Medizintechnik, Chemie, Präzisionsfertigung – weltweit führend. Ausländische Unternehmen profitieren davon, indem sie Bearbeitungsschritte in Deutschland durchführen lassen, die im eigenen Land in dieser Qualität nicht möglich wären.
Höchste Qualitätsstandards
Bekannterweise arbeiten deutsche Unternehmen nach strengen Normen (DIN, ISO bzw. internationale Standards) und verfügen über jahrzehntelange Erfahrung in Präzisionsfertigung. Zudem gelten sie als besonders zuverlässig in Sachen
– Termintreue,
– Dokumentation und
– Qualitätssicherung.
Für ausländische Auftraggeber bedeutet das:
– geringere Fehlerquoten
– längere Produktlebensdauer
– hohe Zuverlässigkeit
Zugang zu Spezialmaschinen und Hightech-Verfahren
Viele Be- und Verarbeitungsschritte erfordern Maschinen, die nur in Deutschland verfügbar sind – bspw. in der Werkzeugtechnik. Ausländische Firmen müssen diese Anlagen nicht selbst anschaffen, sondern nutzen sie im Rahmen der aktiven Lohnveredelung.
Reparatur und Service auf höchstem Niveau
Gerade im Maschinenbau ist deutsches Know-how, wie bereits erwähnt, nach wie vor gefragt. Ausländische Unternehmen schicken defekte oder wartungsbedürftige Maschinen nach Deutschland, weil
– Reparaturen schneller und präziser erfolgen und/oder
– Originalteile verfügbar sind.
Image- und Markenwirkung
„Made in Germany“ oder „Processed in Germany“ hat nach wie vor international einen hohen Stellenwert. Produkte, die in Deutschland veredelt wurden, lassen sich oft teurer verkaufen und genießen ein hohes Maß an Vertrauen.
Keine Zollnachteile durch aktive Lohnveredelung
Ausländische Unternehmen können deutsches Know-how nutzen, ohne die üblichen Einfuhrabgaben zahlen zu müssen. Die Ware wird nur vorübergehend eingeführt – ein enormer Kostenvorteil.
AV – Praxisbeispiel
Unternehmen B aus den USA liefert an Unternehmen A in Deutschland und beauftragt es mit der Reparatur einer defekten CNC-Steuerung.
Vorgehensweise im Detail:
1. Bewilligung beantragen
A beantragt beim Zoll das Verfahren der aktiven Lohnveredelung für die Reparatur. Die Sendung wird von einer Proformarechnung begleitet.
2. Vorübergehende Einfuhr anmelden
Die defekte CNC-Steuerung wird aus den USA importiert und unter dem Verfahren „aktive Veredelung“ angemeldet – ohne Erhebung von Einfuhrabgaben.
3. Reparatur durchführen
A repariert die Steuerung, dokumentiert alle Arbeitsschritte und hält die Zollauflagen ein.
4. Wiederausfuhr anmelden und Rechnungsstellung
Nach der Reparatur wird die Steuerung wieder an B in die USA ausgeführt und als veredelte Ware beim Zoll angemeldet. B werden lediglich die Lohnkosten und ggf. Materialkosten, falls diese anfallen, berechnet.
5. Verfahren abschließen
A legt dem Zoll die Nachweise vor; das Verfahren wird abgeschlossen und bleibt zollfrei.
Passive Lohnveredelung (PV)
Die passive Lohnveredelung ist sozusagen das Gegenstück zur aktiven Lohnveredelung. Ein deutsches Unternehmen führt eigene Waren vorübergehend in ein Nicht-EU-Land aus, damit sie dort bearbeitet, repariert oder weiterverarbeitet werden. Danach kommen sie zurück nach Deutschland; verzollt wird nur der ausländische Veredelungsanteil, nicht der gesamte Warenwert.
Die passive Lohnveredelung ermöglicht es deutschen Unternehmen, bestimmte Produktions-, Reparatur- oder Veredelungsschritte kostengünstig in ein Nicht-EU-Land auszulagern, ohne dabei die volle Zollbelastung zu entrichten. Der entscheidende Vorteil besteht darin, dass bei der Rückkehr der Waren nach Deutschland nur der ausländische Veredelungsanteil – also Kosten für Arbeit, eingesetzte Materialien und ggf. Transport – verzollt wird. Der reine bzw. ursprüngliche Warenwert bleibt zollfrei, da die Ware das Land lediglich vorübergehend verlassen hat. Dadurch entsteht eine deutliche finanzielle Entlastung, insbesondere bei hochwertigen oder hochpreisigen Waren.
Für deutsche Unternehmen bedeutet dies, dass sie internationale Kostenvorteile nutzen können, ohne ihre gesamte Produktion ins Ausland verlagern zu müssen. Arbeitsintensive oder spezialisierte Bearbeitungsschritte können dort durchgeführt werden, wo sie wirtschaftlich oder technologisch sinnvoller sind. Gleichzeitig behalten Unternehmen die volle Kontrolle, da das Eigentum während des gesamten Prozesses beim Unternehmen in Deutschland bleibt.
PV – Praxisbeispiel
Unternehmen A mit Sitz in Deutschland produziert hochwertige Metallkomponenten. Für die Endqualität müssen die Teile gehärtet werden – ein Verfahren, das in Deutschland sehr teuer und lohnintensiv ist. Unternehmen B in Serbien bietet diese Leistung deutlich günstiger an.
Vorgehensweise im Detail:
1. Ausfuhr zur Veredelung
A meldet die Metallteile beim Zoll zur passiven Lohnveredelung an und führt sie offiziell nach Serbien aus.
2. Bearbeitung im Drittland
B bearbeitet die Teile, testet sie und verpackt sie für den Rücktransport.
3. Wiedereinfuhr nach Deutschland
Die bearbeiteten Teile kommen zurück und werden beim Zoll angemeldet.
4. Zoll nur auf den Wertzuwachs
Der Zoll berechnet nicht den Wert der Metallteile, sondern nur
– die Lohnkosten für die Bearbeitung,
– eingesetzte Materialien und
– Transportkosten (anteilig – abhängig vom Incoterm®).
Zollvorteile:
– Wert der Metallteile: 10.000 Euro -> zollfrei
– Bearbeitung im Ausland: 1.500 Euro Lohnkosten -> nur darauf fällt Zoll an
Dokumentationspflicht im Rahmen der Lohnveredelung
Die Dokumentation ist für beide Verfahren, aktive und passive Lohnveredelung, zwingend, weil der Zoll nur so prüfen kann, ob die Ware korrekt veredelt, fristgerecht wieder aus- bzw. eingeführt und richtig verzollt wurde. Unternehmen müssen jederzeit nachweisen können, was mit der Ware passiert ist und welche Werte sich verändert haben.
Im Einzelnen ergeben sich daraus folgende Pflichten für das Unternehmen:
1. Warenidentität sicherstellen
– Seriennummern
– Artikelnummern
– Stückzahlen
– technische Beschreibung, damit der Zoll sicherstellen kann, dass dieselbe Ware wieder aus- bzw. eingeführt wird
2. Veredelungsschritte definieren
– Art der Bearbeitung (Reparatur, Montage, Härten, Beschichten usw.)
– Umfang der Arbeiten
– verwendete Materialien
– Arbeitszeit/Prozessbeschreibung
3. Wertveränderungen dokumentieren
– Kosten der Veredelung
– eingesetzte Materialien
– Transportkosten (Diese Angaben sind entscheidend für die Zollberechnung, v. a. bei passiver Lohnveredelung.)
4. Fristen einhalten
– Datum der Aus-/Einfuhr
– Frist zur Wiederausfuhr (AV) und zur Wiedereinfuhr (PV) (Fristüberschreitungen führen zu Zollnachforderungen.)
5. Zollanmeldungen erstellen
– Ausfuhranmeldung
– Einfuhranmeldung unter dem richtigen Verfahren
– Wiederausfuhr- oder Wiedereinfuhranmeldung: Alle Vorgänge müssen eindeutig dem Veredelungsverfahren zugeordnet sein.
6. Rechnungen und Nachweise erbringen
– Reparatur- oder Veredelungsrechnung
– Materialnachweise
– Prüfprotokolle
– Versandnachweise: Diese Unterlagen belegen den Wertzuwachs und die tatsächliche Durchführung.
7. Verfahrensabschluss
– Nachweis, dass die Ware korrekt veredelt und fristgerecht wieder aus-/eingeführt wurde
– Abgleich aller Mengen und Werte
– Abschlussmeldung an den Zoll
Fazit
Abschließend lässt sich sagen, dass die Möglichkeit der Lohnveredelung deutschen Unternehmen gerade in von Krisen geprägten Zeiten wertvolle Chancen bietet, internationale Produktionsprozesse effizienter, flexibler und kostengünstiger zu gestalten. Beide Verfahren senken Kosten, erhöhen Flexibilität und verbessern die internationale Wettbewerbsfähigkeit. Nachteile bestehen zwar in höherem Dokumentationsaufwand, strengen Fristen und in der Abhängigkeit von zuverlässigen Partnern; jedoch überwiegen bei genauer Betrachtung die Vorteile der Lohnveredelungsverfahren. Insgesamt bieten beide Modelle klare wirtschaftliche Vorteile für global agierende deutsche Unternehmen.
Die Autorin
Bettina Kramer ist seit über 30 Jahren in der Logistik und Zollabwicklung tätig und bietet Zoll- und Außenwirtschaftsberatung an.
Kontakt:
E-Mail: kramer.zollakademie@gmail.com
Tel.: 0157 32704286

