AKTUELLES
Mit der „Verordnung (EU) 2026/1030 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2026 über die Erfassung der Treibhausgasemissionen von Verkehrsdiensten“ (CountEmissionsEU) (ABl. L, 2026/1030, 12.5.2026) ist die erste EU-weit standardisierte Methodik zur Berechnung von Treibhausgasemissionen (THG) von Güter- und Personenverkehrsdiensten in Kraft getreten. Auch wenn die Berechnung grundsätzlich freiwillig ist, müssen EU-Unternehmen, die Emissionsdaten veröffentlichen – etwa in Nachhaltigkeitsberichten, Verträgen, in ihrer Werbung oder im Rahmen anderer EU-rechtlicher Vorgaben – diese nach der CountEmissionsEU-Methode auf Basis des internationalen Standards EN ISO 14083:2023 berechnen. Damit sind alle veröffentlichten Zahlen konsistent und überprüfbar.
Um den Aufwand der Umsetzung gerade bei KMU der Transportbranche zu reduzieren, wird die Europäische Kommission Leitlinien und digitale Tools bereitstellen. Die vollständige Anwendung des Rahmens wird bis Ende 2030 erwartet. Zudem werden Durchführungs- und delegierte Rechtsakten zur Präzisierung technischer Details ausgearbeitet.
Quelle: Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 01.06.2026; https://germany.representation.ec.europa.eu/news/personen-und-guterverkehr-neue-regeln-starken-transparenz-und-vergleichbarkeit-der-daten-zu-2026-06-01_de