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E-Commerce: Neue Zollregeln seit dem 01.07.2026

By 4. August 2026Keine Kommentare
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Seit dem 01.07.2026 gelten neue Regelungen für E-Commerce-Sendungen mit einem Wert von unter 150 Euro. Für Waren aus Drittländern, die online gekauft und direkt an Verbraucher versandt werden, wird nun vom Zoll eine Zollgebühr von 3 Euro pro Artikel fällig – und zwar von den Plattformen oder anderen Unternehmen erhoben, die mit dem Verkauf und der Beförderung der eingeführten Waren befasst sind. Verbraucher, die online einkaufen, brauchen dagegen keine zusätzliche Zahlung bei der Lieferung tätigen.

Nach den Worten des EU-Kommissars für Handel und wirtschaftliche Sicherheit, Maros Šefčovič, sollen Waren aus Drittländern, die in die EU eingeführt werden, denselben Standards bzgl. Konformität und Rückverfolgbarkeit entsprechen wie Waren, die im EU-Binnenmarkt verkauft werden. Plattformen und Verkäufer, die von europäischen Verbrauchern profitieren, müssten sich an dieselben Regeln halten wie europäische Unternehmen.

Die bisherige Zollbefreiung bis 150 Euro entspricht nicht mehr der Realität, die bei den Kaufgewohnheiten der Verbraucher und auch beim Zoll zunehmend digital geprägt ist. Da lt. einer EU-weiten Untersuchung aus dem Jahr 2025 mehr als 60 % der in die EU eingeführten Waren mit geringem Wert nicht den Produktanforderungen oder Sicherheitsnormen entsprechen – und damit z. B. giftige Inhaltsstoffe enthalten oder falsch gekennzeichnet sein können – wurde nun zum 01.07.2026 auf freiwilliger Basis und ab November 2026 verpflichtend die Deklarierung von Produktkennungen (Product Identifier, PID) eingeführt. Die Einbeziehung von PIDs soll die Risikomanagement- und Kontrollverfahren verbessern und zur Durchsetzung von Verboten und Beschränkungen beitragen. Damit sollen Behörden nicht konforme Waren wirksamer erkennen und die Kontrollen über einzelne Sendungen hinaus ausweiten können, um alle Waren mit ähnlichen Risiken abzudecken.

Ab Juli 2028, wenn die EU-Zolldatenplattform ihre Arbeit aufnehmen wird, wird der nun eingeführte Satz von 3 Euro durch normale Zölle auf der Grundlage der zolltariflichen Einreihung, des Ursprungs und des Werts der Ware gemäß den geltenden/standardmäßigen EU-Zollvorschriften gelten.

Quelle: Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 01.07.2026; https://germany.representation.ec.europa.eu

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