AKTUELLES
In Ghana gilt seit dem 01.07.2026 ein neues Verfahren zur Konformitätsbewertung von Importwaren (im Rahmen von Ghana Easypass, mit einer breiten Vielzahl von Industrie- und Konsumgütern). Ziel ist es, die Einhaltung nationaler und internationaler Standards sicherzustellen, Verbraucher und Umwelt zu schützen und zugleich die Zollabfertigung konformer Waren zu beschleunigen. Für die erfassten Produkte ist vor dem Versand nach Ghana grundsätzlich eine Konformitätsprüfung erforderlich. Nach erfolgreicher Bewertung stellt die ghanaische Normenbehörde GSA ein Certificate of Conformity (CoC) aus, das bei der Einfuhr vorgelegt werden muss.
Für Exportunternehmen gilt es nun, zu prüfen, ob ihre Produkte unter das Easypass-Programm fallen und welcher Verfahrensweg (Route A, B oder C) infrage kommt. Frühzeitig vorliegen sollten jeweils technische Unterlagen, Prüfberichte und Produktzertifikate, da die Konformitätsbewertung vor dem Versand erfolgt. Bei fehlenden Nachweisen kann sich die Ausstellung des Konformitätszertifikats und damit die Einfuhrabfertigung in Ghana verzögern.
Quelle: Meldung vom 10.07.2026; www.gtai.de