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Neue und angepasste Allgemeine Ausfuhrgenehmigungen und Codierungen

By 1. April 2026Keine Kommentare
AKTUELLES

Seit dem 01.02.2026 gilt das fünfte Maßnahmenpaket, das die Exportkontrolle von Rüstungs- und Dual-Use-Gütern vereinfachen und beschleunigen soll. Unter anderem werden weitere Allgemeine Genehmigungen (AGG) eingeführt und bestehende aktualisiert. Das BAFA hat die Neuerteilung der AGG Nr. 46 (gilt für den Austausch von bestimmter Software und Technologie im Rahmen von Projekten, die seitens der Europäischen Kommission mit Mitteln des Europäischen Verteidigungsfonds [EVF] gefördert wurden) sowie der Erweiterung der AGG Nr. 28 (Neuaufnahme Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland als zugelassene Bestimmungsziele) bekannt gegeben. Zudem hat das BAFA die AGG Nr. 45 (Nichtsensitive Verbringungen mittels elektronischer Medien im Rüstungsbereich ausschließlich zum Zweck der Datenspeicherung auf einem Server) sowie inhaltliche Änderungen bei den AGG Nr. 13, 17, 21 und 24 (Nr. 13, 21 und 24 waren bis zum 31.03.2026 gültig) bekannt gegeben.

Wenn die Voraussetzungen für die AGG vorliegen, gilt das Ausfuhrvorhaben als genehmigt, ohne dass ein Ausfuhrantrag beim BAFA erforderlich ist.

Quellen: ATLAS-Info 0918/2026; www.bafa.de

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