Pazifik-Staaten: Warenverkehr ab dem 01.09.2026 - zoll-export.de
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Pazifik-Staaten: Warenverkehr ab dem 01.09.2026

By 4. August 2026Keine Kommentare
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Für Ausfuhren von Waren mit Ursprung in der EU in die Pazifik-Staaten – also Fidschi, Papua-Neuguinea, Salomonen und Samoa – wird ab dem 01.09.2026 das System des „Ermächtigten Ausführers“ (EA) durch den „registrierten Ausführer“ (REX) ersetzt (Veröffentlichung der Europäischen Kommission im ABl. (EU) C/2026/3209 vom 11.06.2026).

Das heißt, dass gem. Art. 15 Abs. 3 des Protokolls II zum Interims-Wirtschaftspartnerabkommen EU–Pazifik diesem Zeitpunkt für Erzeugnisse mit Ursprung in der EU bei der Einfuhr in die Pazifik-Staaten die Zollpräferenzbehandlung nach dem Abkommen nur bei Vorlage einer Erklärung auf der Rechnung, die von einem gemäß EU-Recht registrierten Ausführer (REX) abgegeben wird, gilt und Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1 durch die Pazifik-Staaten nicht mehr akzeptiert werden.

Ausführer müssen die ihnen zugewiesene REX-Nummer in den gemäß dem Abkommen ausgefertigten Erklärungen auf der Rechnung angeben. Der Wortlaut der Erklärung auf der Rechnung findet sich im Anhang IV des Protokolls II.

Wurde einem Ausführer im Einklang mit den EU-Rechtsvorschriften keine REX-Nummer zugewiesen, kann er eine Erklärung auf der Rechnung ohne Angabe der REX-Nummer ausfertigen. Die Zulassung als registrierter Ausführer kann über das Zoll-Portal digital beantragt werden.

Quelle: Meldung vom 12.06.2026; www.zoll.de

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