Ausgabe Dezember 2012

AUSZUG AUS DEM INHALT:

TITELTHEMA
Entwicklungen im Präferenzrecht − Auswirkungen neuer Länderabkommen auf einen Blick
Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union (EU) und anderen Ländern ermöglichen es Wirtschaftsbeteiligten, Waren zollfrei oder zu begünstigten Zollsätzen aus den jeweiligen Abkommensstaaten einzuführen. Auch beim Export sind Präferenzen nützlich: Kann man mit Präferenznachweis liefern, zahlt der Kunde weniger oder keinen Zoll. Die Differenz zum Regelzollsatz stärkt als Zollersparnis die Marktstellung des Exporteurs oder bietet Potenzial, die Marge zu erhöhen.

EXPORT- UND ZOLLPRAXIS KOMPAKT
Das elektronische Ursprungszeugnis der IHK − Ein Online-Service, der sich auszahlt!
Zu den wichtigsten Dokumenten im Exportgeschäft gehört seit jeher das Ursprungszeugnis (UZ). Allein im Jahr 2011 wurden von den Industrie- und Handelskammern in Deutschland bundesweit mehr als 1,2 Mio. dieser Dokumente ausgestellt. Ein enormer Aufwand für die exportierende Wirtschaft. Vor allem der zeitliche Ablauf bei der Erstellung und Bescheinigung der Dokumente hemmt dabei häufig den Versandprozess. Sowohl mit der elektronischen Beantragung von Ursprungszeugnissen als auch mit weiteren Außenwirtschaftsdokumenten ist hier Besserung in Sicht.

Factoring − Forderungs- und Liquiditätsabsicherung der modernen Art
Factoringangebote werden vorwiegend von mittelständischen Unternehmen genutzt. Sie sind eine sichere Alternative zur Verbesserung der Liquidität und können gleichzeitig vor Forderungsausfall schützen. Auch über nationale Grenzen hinweg ermöglicht das Factoring, Kunden lange Zahlungsfristen einzuräumen, und dem Unternehmen verschafft es die Möglichkeit, Rechnungen unter Ausnutzung von Skonto zu begleichen. Ist das Factoring für ein Unternehmen sinnvoll? Die Vor- und Nachteile werden hier veranschaulicht.

Freiverkehrswaren in die Türkei − Vorteile und Nutzen der Warenverkehrsbescheinigung A.TR.
Wenn in Seminaren oder Veranstaltungen das Thema „Warenursprung und Präferenzen“ behandelt wird, dann gibt es unter dem Stichwort „Zollpräferenzen“ regelmäßig die Unterteilung zwischen dem Tatbestand der Gewährung von Zollpräferenzen auf Basis der Ursprungseigenschaft und auf Basis der Freiverkehrseigenschaft der Waren. Letzteres ist eine Besonderheit im Warenverkehr mit der Türkei.

Neue Verfahren am Grenzübergang Weil am Rhein/Basel−Autobahn
Nach Abschluss der Umbaumaßnahmen in Fahrtrichtung Nord–Süd an der Gemeinschaftszollanlage Weil am Rhein/Basel–Autobahn voraussichtlich Ende Dezember 2012 werden beim deutschen Zollamt Weil am Rhein–Autobahn keine Versandverfahren mehr eröffnet. Eine schnellere Abfertigung durch die Einführung des „Transito“-Verfahrens wird erwartet. Für reine „Verzoller“ ergeben sich keine Änderungen.

Kritische Waren: Dual-Use-Güter − Aktuelle Verbote und Genehmigungspflichten beim Handel mit Drittländern
Nachdem in der Oktoberausgabe im Titelthema der EU-Binnenhandel mit seinen exportkontrollrechtlichen Bindungen dargestellt wurde, geht es in diesem Beitrag um den Warenverkehr, der über die Grenzen der EU hinausgeht. Die exportkontrollrechtlichen Einschränkungen sind hier gravierender, weil keine Warenverkehrsfreiheit besteht wie beim Binnenhandel. Die Kernthemen der Exportkontrolle − Personenkontrolle, Güterkontrolle, Länderkontrolle und mitunter auch die Frage nach dem Verwendungszweck der Güter beim Verwender − müssen auch hier bearbeitet werden.

Der Zollbeauftragte im Unternehmen − Spaßbremse aus der Zollabteilung?
Der Zollbeauftragte im Unternehmen hat im Hinblick auf den internationalen Warenverkehr eine wichtige Schlüsselfunktion und ist das Bindeglied zwischen dem Unternehmen und der Zollverwaltung. Für viele Unternehmen ist es eine Herausforderung, diese Funktion im Unternehmen zu integrieren und die Verpflichtungen gegenüber der Zollverwaltung zu erfüllen.

ARBEITSHILFEN
Checkliste zu Entwicklungen im Präferenzrecht
Checkliste zur elektronischen Beantragung von Ursprungszeugnissen
Checkliste zum Factoring − Forderungs- und Liquiditätsabsicherung der modernen Art
Checkliste zur Warenverkehrsbescheinigung A.TR.
Checkliste zum Warenverkehr mit Drittstaaten
Checkliste zum Zollbeauftragten im Unternehmen

LÄNDERHINWEISE
Türkei

ENGLISH FOR BUSINESS
Outward Processing − a customs procedure with economic impact

NACHGEFRAGT
Ursprungszeugnisse elektronisch beantragen − Interview mit Andreas Schürbüscher, Leiter der Versandabteilung der Maschinenfabrik Möllers GmbH
„Der richtige Schritt zur richtigen Zeit“, mit diesen Worten leitet die Möllers GmbH ihre innovative Erfolgsgeschichte ein. Die 1952 gegründete Maschinenfabrik in Beckum, Westfalen, entwickelte sich im Laufe der Jahre zu einer international agierenden Unternehmensgruppe. Damit die Außenwirtschaftsgeschäfte reibungslos und schnell abgewickelt werden können, ist eine moderne Exportabteilung, die ihre Verfahren den neuesten Standards anpasst, ein entscheidender Erfolgsfaktor. Die elektronische Beantragung der Ursprungszeugnisse ist eine von vielen Vereinfachungen, die das Unternehmen dabei nutzt.

Novelle des Außenwirtschaftsgesetzes
Was bringt das Jahr 2013 mit sich?

Ein ereignisreiches Jahr neigt sich dem Ende zu. So wurden u. a. ein neues Merkblatt zu Zollanmeldungen, summarischen Anmeldungen und Wiederausfuhrmitteilungen eingeführt und neue Freihandelsabkommen mit Peru und Kolumbien unterzeichnet. Erst im August 2012 wurde der Gesetzesentwurf zur Modernisierung des Außenwirtschaftsgesetzes verabschiedet und die Diskussion zum Thema „Gelangensbestätigung“ als Nachweis für die Umsatzsteuerfreiheit bei innergemeinschaftlichen Lieferungen war und ist durchweg das Streitthema schlechthin.

Mit Spannung erwarten wir nun die Änderungen im Exportkontrollrecht durch die Neufassung des AWG und der AWV, die beide in Kürze in Kraft treten sollen. Weitere Neuerungen sind u. a. die Erweiterung der Embargobestimmungen für Lieferungen in den Iran und nach Syrien, die EU-Erweiterung um Kroatien und die Einführung des Modernisierten Zollkodex. Die geplanten Änderungen des § 17a USt-DV werden voraussichtlich im Juli 2013 aktiv und damit ein Ende der Unsicherheit bei den Belegnachweisen schaffen.

Auch im nächsten Jahr unterstützt Sie das Zoll.Export-Team mit informativen Artikeln und interessanten Beiträgen zu den einzelnen Themenbereichen im Zoll- und Exportbereich und hält Sie über die wichtigsten Änderungen und aktuellen Geschehnisse auf dem Laufenden.

Für das neue Geschäftsjahr wünschen wir all unseren Lesern viel Erfolg und weiterhin viel Freude beim Lesen von Zoll.Export!

Genießen Sie die Feiertage und kommen Sie gut in das neue Jahr!

Kristin Merkle
Dipl. Betriebswirtin (FH)
Chefredaktion ZOLL.EXPORT