Ausgabe April 2021

AUSZUG AUS DEM INHALT:

TITELTHEMA
Nach dem Brexit – Das Handels- und Kooperationsabkommen TCA in der Praxis
Pünktlich zum 01.01.2021 ist das neue Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Union (EU) und dem Vereinigten Königreich in Kraft getreten. Geregelt wird insbesondere der präferenzielle Warenverkehr zwischen den beiden Parteien. Der folgende Artikel beschreibt die Handhabung des neuen Abkommens mit dessen präferenziellen Ursprungsregeln und Nachweispflichten und zeigt auch Besonderheiten auf.

EXPORT- UND ZOLLPRAXIS KOMPAKT
Schrei vor Glück oder schick’s zurück – Beim Export an die Retourenabwicklung denken?
Mit dem florierenden Online-Handel aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie werden mehr und mehr Produkte bestellt, wodurch sich im Umkehrschluss auch die Zahl der Rücksendungen als Retoure massiv erhöht. Daher sollte bereits im Vorfeld des Versands über die notwendigen zoll- und umsatzsteuerlichen Vorgaben nachgedacht werden. Insbesondere beim Versand in die Schweiz und nach Großbritannien gibt es einiges für Versender zu beachten – ein Erfahrungsbericht

Import Control System 2 – Neue Vorgaben erfordern neue Lösungen
Das Thema Sicherheit wird in der Europäischen Union großgeschrieben. Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Märkte und Umwelt müssen vor Gefahren geschützt werden. An erster Stelle steht dabei die Abwehr von Gefahren, die von Drittländern ausgehen können. Das neue Import Control System 2 soll durch die elektronische Vorabmeldung von Daten für alle Waren zur Gefährdungsabwehr und damit zur Sicherung des EU-Binnenmarkts beitragen.

Force Majeure-Klauseln in der Wirtschaftskrise – Risikoverteilung bei höherer Gewalt
Die Corona-Pandemie hat das Bewusstsein für klare Regelungen im Auslandsgeschäft zur Risikoverteilung in Fällen höherer Gewalt geschärft. Die hierfür verwendeten Force Majeure-Klauseln sind deshalb so wichtig, weil sich die Risikoverteilung ansonsten nach der jeweils anwendbaren Rechtsordnung richtet. Sie ist in den nationalen Rechtsordnungen aber nicht zufriedenstellend geregelt.

Länderschwerpunkt China – Zollabwicklung und Besonderheiten
Die Volksrepublik China ist seit vielen Jahren einer der wichtigsten Handelspartner Deutschlands. So betrug der gehandelte Warenwert bezogen auf Importe und Exporte zwischen den beiden Staaten im Jahr 2019 206 Mrd. Euro. Nichtsdestotrotz gibt es in den Handelsbeziehungen zwischen den beiden Parteien verschiedene Besonderheiten und Erschwernisse, mit denen man sich vor der Ein- bzw. Ausfuhr intensiv beschäftigen sollte.

Der Brexit ‒ Auswirkungen auf Spedition und Logistik – Sicherstellung der Versorgung entlang der Supply Chain
Die EU und das Vereinigte Königreich haben sich auf ein umfassendes Abkommen geeinigt und somit die künftigen Beziehungen umfassend neu gestaltet. Die Zustimmung aller 27 Mitgliedstaaten wurde am 29.12.2020 erteilt. Somit gilt das Abkommen vorläufig, bis das Europäische Parlament das Abkommen geprüft und ebenfalls seine Zustimmung erteilt hat. Aber was bedeutet dieses Abkommen für den Warenhandel mit Großbritannien, für die Firmen auf dem Kontinent, für die Logistiker? Kurzum für die Supply Chain?

ARBEITSHILFEN
Checkliste zur Retourenabwicklung von E-Commerce-Sendungen aus Drittländern
Checkliste zum Import Control System 2 (ICS 2)
Checkliste zu den Force Majeure-Klauseln in der Wirtschaftskrise
Checkliste zu den Auswirkungen des Brexit auf Spediteure und Logistik

LÄNDERHINWEISE
USA

ENGLISH FOR BUSINESS
RCEP – good or bad for the EU? – The impact of the world’s largest trading bloc on Europe

GAST-BEITRAG
22-Euro-Grenze für Päckchen und Pakete fällt – Umsatzsteuerpflicht für alle Importsendungen
Der E-Commerce-Handel muss seine Zollprozesse neu ausrichten. Auslöser dafür sind die ab dem 01.07.2021 geltenden neuen EU-Zollwertgrenzen. Diese bewirken, dass Waren aus einem Drittland vom ersten Euro an umsatzsteuerpflichtig werden. Künftig müssen für alle Sendungen, unabhängig vom Wert der Ware, elektronische Zollanmeldungen abgegeben werden.

Drei Monate Brexit –
Erste Zwischenbilanz: Reibungslos sieht anders aus

Seit ungefähr drei Monaten ist das vorläufige Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Union (EU) und dem Vereinigten Königreich nun in Kraft, und eine erste Zwischenbilanz macht deutlich: Es läuft noch nicht so reibungslos wie erhofft, und auch in der Kommunikation zwischen den beiden Vertragspartnern ist noch Luft nach oben. Wie es insgesamt mit dem Handels- und Kooperationsabkommen weitergeht und wann eine „finale“ Fassung stehen wird, bleibt nach wie vor offen.

Wie komplex der Umgang mit der neuen Lage für exportierende und importierende Unternehmen ist, wird schon allein dadurch deutlich, dass der Zoll einen Brexit-Chatbot entwickelt hat, der konkrete Fragen aus allen Bereichen der neuen Regularien im Handel mit dem Vereinigten Königreich beantwortet, weil immer noch viele Fehler passieren und Dokumente oftmals nicht vollständig eingereicht wurden.

Um Sie an dieser Stelle ein wenig zu unterstützen, beschäftigt sich auch der Titelbeitrag der April-Ausgabe mit dem Thema Brexit Dieses Mal mit konkreten Hilfestellungen und Beispielberechnungen zum Warenursprung, damit Sie wissen, wie Präferenzkalkulationen für EU-Ursprungswaren erstellt werden. Unser großes Anliegen ist es, Sie mit diesen Fachinformationen im Arbeitsalltag zu unterstützen, und zwar so, dass sie praxisnah und gut verständlich sind.

Wie bereits in der letzten Ausgabe angekündigt, haben wir mit dem Beitrag „Der Brexit – Auswirkungen auf Spediteure und Logistiker“ noch einen weiteren Schwerpunkt vorbereitet, welcher die aktuelle logistische Abwicklung über die verschiedenen Verkehrsträger unter die Lupe nimmt.

Diese Themen erwarten Sie außerdem:

  • Schrei vor Glück – oder schick’s zurück: Beim Export an die Retourenabwicklung denken?
  • Import Control System 2 – Neue Vorgaben erfordern neue Lösungen
  • Force-Majeure-Klauseln in der Wirtschaftskrise – Risikoverteilung bei höherer Gewalt

Ich wünsche Ihnen viel Freude beim Lesen der April-Ausgabe 2021!

Gabriele Götz
Chefredaktion ZOLL.EXPORT