Ausgabe Oktober 2013

AUSZUG AUS DEM INHALT:

TITELTHEMA
Veredelungsverkehre – Zollrechtliche Verfahren, die Geld sparen
Die deutsche Wirtschaft ist moderat auf Wachstumskurs und erzeugt ein optimistisches und stabiles Wirtschaftsumfeld. In Bezug auf die arbeitsteilige, weltweite Produktion in den Fertigungsprozessen und Wertschöpfungsketten und bei einem Importanteil von ca. 28 % aus Drittländern, können die Wahl und die Umsetzung der richtigen Zollverfahren bei der Einfuhr (aktive Veredelung) und Ausfuhr (passive Veredelung) zu wirtschaftlichen Vorteilen gegenüber den Kontrahenten führen und zur Stärkung der Markt- und Wettbewerbsposition beitragen.

EXPORT- UND ZOLLPRAXIS KOMPAKT
Zollabwicklung für Einkäufer – Richtig vorgehen im grenzüberschreitenden Warenverkehr
Auf den ersten Blick erscheint der Preis einer aus dem Ausland angebotenen Ware oftmals günstig. Eine genaue Betrachtung des Preises oder die Nachkalkulation mit allen dazugehörigen Kosten sorgt in vielen Fällen für böse Überraschungen. Ein Grund dafür ist, dass zoll- und auch logistikrelevante Themen gar nicht oder nur teilweise berücksichtigt werden.

Waren richtig klassifizieren – Wie die IT dabei unterstützt
Warennummern sind wichtig für den internationalen Handel – aber auch komplex. Eine falsche Einreihung kann schwerwiegende Folgen für Unternehmen haben. Im Sinne des Risikomanagements sollten Fehlerquellen deshalb ausgeschaltet werden. Unterstützung bieten dabei IT-Lösungen, die den Prozess der Einreihung von Waren weitgehend automatisieren, Fehler verhindern und damit Risiken reduzieren.

Der Bestellerkredit im Exportgeschäft – Exportfinanzierung auf langfristige Sicht
Der Bestellerkredit ist ein zentrales Finanzierungsinstrument der mittel- und langfristigen Exportfinanzierung. Es handelt sich um einen zweckgebundenen Kredit, d. h., er dient ausschließlich zur Bezahlung des Exportgeschäfts. Voraussetzung des Bestellerkredits ist eine entsprechende kaufvertragliche Vereinbarung zwischen dem Exporteur und dem Importeur.

Transaktion genehmigt! – Vereinfachungen für den Export genehmigungspflichtiger Güter
Exportierende Unternehmen haben eine Reihe von Kontrollpflichten zu erfüllen. Es liegt im Verantwortungsbereich des Unternehmens festzustellen, ob das Auslandsgeschäft exportkontrollrechtlichen Beschränkungen unterliegt und ob für das beabsichtigte Geschäft eine Genehmigungspflicht besteht. Ist dies der Fall, können Zeit und Geld gespart werden, wenn bestehende Verfahrensvereinfachungen in Anspruch genommen werden.

Exporte nach Russland – Lückenlose Exportpapiere sind entscheidend
Russland ist ein einzigartiges und sich widersprechendes Land. Es herrschen ziemlich wechselhafte Rahmenbedingungen für die Importeure, wodurch Russland oft als ein „schwieriger Handelspartner“ dargestellt wird. Doch durch eine vorzeitige Planung und Einhaltung bestimmter Vorgehensweisen können Lieferungen sowie Projekte mit einem minimierten Risiko zum Abschluss gebracht werden.

ARBEITSHILFEN
Checkliste zur Zollabwicklung für Einkäufer
Checkliste zur Unterstützung der IT bei der Einreihung von Waren
Checkliste zum Ablauf, den Voraussetzungen und Eckdaten der Bestellerkreditfinanzierung
Checkliste zur Verwendung von VerfahrensvereinfachungenName

LÄNDERHINWEISE
Peru

ENGLISH FOR BUSINESS
EFTA – Free trade in Europe

NACHGEFRAGT
Kroatien in der EU – Eindrücke eines Geschäftsreisenden…
Kroatien, ein Land, das man mit Urlaub, Sommer, Sonne, Strand verbindet, weniger jedoch mit den zahlreichen Investitionsmöglichkeiten. Gründe für die Zurückhaltung ausländischer Investoren sind u. a. die wirtschaftliche Krise, Korruptionsschwierigkeiten, aber auch die mangelnde Vermarktung des Landes im Ausland.

Made in Germany
Gütesiegel ohne Garantie

Das Vorhaben der EU-Kommission, die bislang ungeregelte Herkunftsbezeichnung zu definieren und die Hersteller der Mitgliedsstaaten zur Kennzeichnung zu verpflichten, stößt in der deutschen Wirtschaft und ganz besonders bei mittelständischen Unternehmen auf wenig Begeisterung. Im Europaparlament, dem der Vorschlag gerade vorliegt, sind nach Aussage von Diplomaten bereits neun Mitgliedsstaaten dagegen.

Doch die Ziele, die damit verfolgt werden, sind nachvollziehbar. So soll z. B. der Ursprung gefährlicher Erzeugnisse besser zurückverfolgt und eine Entscheidungsgrundlage für Antidumpingmaßnahmen geschaffen werden. Fraglich ist nur die Handhabe zur Bestimmung des Herkunftsortes, denn diese soll sich zukünftig am Zollkodex orientieren. Die Herkunftsbezeichnung wird somit anhand den Wertschöpfungsanteilen der Zulieferkomponenten festgelegt.

Das bedeutet auch, dass das »Made in Germany«-Label bedeutungslos wird, denn in Zeiten der Globalisierung, in der Zukäufe aus dem Ausland getätigt und Fertigungsprozesse outgesourct werden, ist es unwahrscheinlich, dass bei der Herkunftsbezeichnung „Deutschland“ stehen würde. „Wo Deutschland draufsteht, ist heute Globalisierung drin“, schreibt die Süddeutsche Zeitung dazu. Etikettenschwindel oder vielmehr ein Pseudo-Siegel? „In Wirklichkeit braucht das Etikett »Made in Germany« niemand mehr“, heißt es weiter, „denn Produkte, die brillant konzipiert und gewissenhaft gefertigt sind, setzen sich aus einem Grund am Markt durch: Weil sie gut sind.“

Ist es also an der Zeit umzudenken, sich nicht weiter mit einem vermeintlichen Qualitätskennzeichen zu rühmen, sondern sich auf andere Weise Gehör zu verschaffen? So beschränkt sich das Konsumverhalten heutzutage nicht mehr nur auf ein Siegel, hinter dem Zuverlässigkeit und Erfindergeist stehen. Um sich einen Überblick zu verschaffen, orientieren sich Verbraucher auch immer mehr an anderen Labels, wie z. B. von Konsumentenschützern oder Umweltorganisationen, die u. a. für Nachhaltigkeit bei der Herstellung und humane Arbeitsbedingungen stehen.

Ein sensibles Thema ‒ keine Frage ‒ bei dem die Meinungen sicherlich auseinander gehen. Denn hier sprechen wir auch von deutscher Erfolgsgeschichte. Zoll.Export hält Sie selbstverständlich weiterhin auf dem Laufenden!

Genießen Sie den Herbst!

Kristin Merkle
Dipl. Betriebswirtin (FH)
Chefredaktion ZOLL.EXPORT