Ausgabe Februar 2017

AUSZUG AUS DEM INHALT:

TITELTHEMA
Zoll und Export 2017 – Alle Änderungen zum Jahreswechsel
Das Jahr 2017 bringt uns wieder einmal eine ganze Reihe von Änderungen im Bereich Zoll und Außenwirtschaft. Vor allem beschäftigt uns natürlich die Umsetzung des Unionszollkodex (UZK). Zusätzlich werden uns auch neue Präferenzabkommen (die vorläufige Anwendung des CETA-Abkommens mit Kanada ist für März 2017 geplant) und die Lieferantenerklärungen zum Jahreswechsel beschäftigen.

EXPORT- UND ZOLLPRAXIS KOMPAKT
Antidumpingzölle – Risiken und Chancen beim Import
Gerade Importeure aus Fernost trifft es: Zahlreiche Waren unterliegen Antidumping- oder Ausgleichszöllen. Es gibt diverse Fallstricke beim Import, die man kennen sollte. Anderenfalls können erhebliche Nachzahlungen drohen, die sich im schlimmsten Fall existenzvernichtend auswirken.

Langzeit-Lieferantenerklärungen – Vorteile und Risiken der längeren Gültigkeit für Unternehmen
Zum Jahreswechsel fordern viele Unternehmen von ihren Lieferanten die Abgabe einer Lieferantenerklärung. Dabei sind die geänderten Vorgaben, die sich durch die Neuregelung der Lieferantenerklärung im Unionszollkodex ergeben haben, zu beachten.

eBVZH – Neuer Standard für den elektronischen Nachweisaustausch
Das Anfordern, Ausstellen und Einpflegen von Lieferantenerklärungen (LEen) erfolgt oft noch mit viel Handarbeit. Zwar liegen die Nachweise meist in elektronischer Form vor und der Kunde oder Lieferant verwendet auch schon ein Programm dafür – nur für den einfachen Austausch ohne manuelles Abtippen oder Copy & Paste gab es bisher keine einheitliche Schnittstelle. Nun ist vom Bundesverband der Zollsoftware-Hersteller (BVZH) die Standardschnittstelle eBVZH seit Kurzem verfügbar.

Brasilien – Ein Land zwischen Abgrund und Hoffnung
Brasilien kämpft aktuell mit vielen Problemen: eine hohe Inflation, steigende Insolvenzen, fehlende Investitionen und Infrastruktur. Dennoch keimt dank Mini-Wachstum die Hoffnung auf, dass die Samba-Nation wieder zu alter Stärke zurückkehren könnte.

Put to Store-Lösungen in der Logistik – Picken Sie noch, oder werfen Sie schon?
Derzeit gibt es viele Ansätze, um Prozesse im Lager zu optimieren. Eine besonders effiziente Methode ist das Put to Store-System, bei dem jedem Kunden bzw. jeder Filiale ein Lagerplatz zugewiesen wird. Hier wird eine Umstellung der Pick-Strategie notwendig, aber die Mühe lohnt sich: Es können signifikante Steigerungen der Pickleistungen erreicht werden.

ARBEITSHILFEN
Checkliste zu Antidumpingzöllen
Checkliste zur Überprüfung von (Langzeit-)Lieferantenerklärungen
Checkliste zum elektronischen Nachweisaustausch im eBVZH-Standard
Checkliste zur Einführung eines Put to Store-Picksystems
Checkliste zu Informationsquellen im Internet (Stand 01.2017)

LÄNDERHINWEISE
USA

ENGLISH FOR BUSINESS
Release for free circulation – Import formalities under the Union Customs Code

NACHGEFRAGT
AWV-Meldewesen – Wann sind Zahlungen im Außenwirtschaftsverkehr meldepflichtig?
Die Vorschriften des AWV-Meldewesens sind komplex. Das liegt nicht zuletzt daran, dass Meldungen, den Außenwirtschaftsverkehr betreffend, je nach Sachverhalt an zwei verschiedene Stellen zu melden sind – zum einen an das Statistische Bundesamt und zum anderen an die Deutsche Bundesbank. Mit der ersten Stelle kommen die Unternehmen häufiger in Kontakt. Doch wenn es um Zahlungen ins Ausland geht, herrscht häufig Verwirrung.

Antidumping
Protektionistische Maßnahmen gegen Billigimporte

Ob Billigstahl aus der VR China, Zuchtlachs aus Norwegen oder Biodiesel aus den USA – die Europäische Union (EU) sieht derzeit für eine Vielzahl von Produkten ausländischer Hersteller Antidumping-Maßnahmen vor. Denn immer wieder muss darauf reagiert werden, dass diese Produkte auf dem EU-Markt zu Dumpingpreisen verkauft werden.

Im November 2016 hat die Europäische Kommission eine neue Methode zur Berechnung von Dumping und zur Bewertung von Marktverzerrungen in Drittländern vorgestellt. Damit soll ein fairer Handel bei Einfuhren in die EU gewährleistet und die handelspolitischen Schutzinstrumente der EU modernisiert werden.

Auch mit der neuen Methode wird es dabei bleiben, dass die betroffenen Unternehmen der EU zur Ermittlung des Dumpings einen Antrag auf Einleitung einer Untersuchung einreichen müssen.

Im Artikel „Antidumpingzölle – Risiken und Chancen beim Import“ zeigt unser Experte Dr. Tristan Wegner, Rechtsanwalt im internationalen Handels- und Transportrecht, wie Unternehmen vorgehen sollten, wenn sie von Antidumpingzöllen betroffen sind und, wann ein Antrag auf Untersuchung gestellt werden kann.

In dieser Ausgabe erfahren Sie außerdem im Titelthema,

  • welche Änderungen und Neuerungen für das Jahr 2017 zu beachten sind und
  • wie der aktuelle Umsetzungsstand beim UZK ist und wie die neuen Vorschriften im Exportalltag optimal angewandt werden können.

Damit haben Sie die besten Grundlagen für einen erfolgreichen Start ins neue Exportjahr.

Das Redaktionsteam der ZOLL.EXPORT wünscht Ihnen viel Freude beim Lesen der Februar-Ausgabe 2017.

Gabriele Götz
Chefredaktion ZOLL.EXPORT