Ausgabe Juni 2015

AUSZUG AUS DEM INHALT:

TITELTHEMA
Die Zollabteilung im eigenen Betrieb – Gestaltungsmöglichkeiten und Haftungsfragen
Beim Export von Waren ist eine Vielzahl von Vorschriften zu beachten. Zum einen muss die Ware bei der Ausfuhr aus der EU zum Ausfuhrverfahren angemeldet werden. Zum anderen sind im gewünschten Bestimmungsland spezifisch Einfuhrformalitäten zu erfüllen. Aus diesen beiden Verpflichtungen ergeben sich für Exporteure Anforderungen an Dokumente, die vor der Warenlieferung zu bewältigen sind.

EXPORT- UND ZOLLPRAXIS KOMPAKT
ATLAS-Release 8.6/AES 2.3 – Diese Änderungen bringen die neuen Versionen mit sich
Mit wachsenden Exportzahlen gibt es verstärkt auch die Rücklieferungen von Waren. Die Ursachen für Retouren sind vielseitig. Die Ware wurde nicht ordnungsgemäß geliefert oder sie war nicht in einwandfreiem Zustand. Falschlieferungen und Retouren verursachen Kosten. Doch wer zahlt und wie werden diese Spezialfälle zoll- und steuerrechtlich behandelt?

Entstehung und Abzug der Einfuhrumsatzsteuer – Hinweise zur korrekten Vorgehensweise
Waren sind beim Versand in Länder außerhalb der EU gemäß den zollrechtlichen Bestimmungen grundsätzlich deklarationspflichtig. Der Exportsendung wird entsprechend eine sog. Proforma- oder Handelsrechnung beigefügt. Die Hintergründe und Unterschiede der beiden Dokumente sind z. T. sehr vielfältig, gerade im internationalen Warenverkehr gibt es einige Besonderheiten zu beachten.

Zolltarifnummern im Exportgeschäft – Problemfälle aus der Praxis und deren Lösungen
Die Beantragung und Bearbeitung von Ursprungszeugnissen und sonstigen Bescheinigungen auf elektronischem Wege ist seit vielen Jahren ein wichtiger Beitrag zur Optimierung der Dokumentenerstellung in den Unternehmen. Dass es sich beim Ursprungszeugnis um eine öffentliche Urkunde handelt, stellte eine besondere Herausforderung bei ihrer Entwicklung dar.

USA: Ein Markt im Aufwind – Chancen und Risiken für deutsche Exporteure
Hersteller von Maschinen und Anlagen müssen sich beim Export von Ersatzteilen nach China mit der CCC-(China Compulsory Certification) Zertifizierung beschäftigen, auch wenn die Maschinen und Anlagen selbst i. d. R. nicht zertifizierungspflichtig sind (Ausnahmen sind Schweißanlagen). Viele Komponenten unterliegen nämlich den CCC-Regularien und werden vom chinesischen Zoll häufig aufgehalten, wenn kein gültiges CCC-Zertifikat vorliegt.

Transportweg Luftfracht – Seit 100 Jahren im Steigflug
Sagt Ihnen der Name „MSC Oskar“ etwas? Nein? Dann verrate ich Ihnen jetzt, dass es sich hierbei um das größte Containerschiff der Welt handelt. Mit 395 Metern Länge zwar nicht das längste, aber mit 19.224 Standardcontainern (TEU) das Containerschiff mit dem größten Fassungsvermögen. Hintereinander aufgereiht würden die Container eine Länge von 116 Kilometern ergeben.

ARBEITSHILFEN
Checkliste zur Zollabteilung im eigenen Betrieb
Checkliste für den Umstieg auf ATLAS 8.6 und AES 2.3
Checkliste zur Einfuhrumsatzsteuer
Checkliste zu Zolltarifnummern im Exportgeschäft
Checkliste zum Schutz vor Forderungsausfällen bei Exporten in die USA
Checkliste zum Transportweg Luftfracht

LÄNDERHINWEISE
Mexiko

ENGLISH FOR BUSINESS
AEO as a quality standard – Customs simplifications for certified companies

NACHGEFRAGT
Zolllagerverfahren – Erkenntnisse und Tipps aus der Praxis
Um beim Import von Drittlandsware von der Einfuhrumsatzsteuer befreit zu werden, gibt es das Verfahren „42“. Eigentlich kann dieses nur im Normalverfahren genutzt werden, denn der Zoll behält sich Einzelprüfungen vor. Die LGI Logistics Group International GmbH hat es nun geschafft, dieses Verfahren voll zu automatisieren, was schließlich auch die Zollverwaltung überzeugt hat.

Unionszollkodex = Diskussionszollkodex?
Warum die Mühlen der EU-Kommission manchmal langsam mahlen

Er ist bereits in aller Munde – der Unionszollkodex (UZK). Schon 2013 wurde mit der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom Oktober die Festlegung des Zollkodex der Union in der Neufassung beschlossen. Was bis jetzt aussteht, sind die delegierten Rechtsakte (DA) und Durchführungsrechtsakte (IA), damit der UZK auch wirklich angewandt werden kann.

Seit Januar 2014 werden Wirtschaft und Mitgliedsstaaten in diversen Überarbeitungszyklen in die Ausarbeitung dieser Rechtsakte mit einbezogen. Und hier liegt auch einer der Gründe für die Verzögerungen, die es immer wieder gibt.

In der Februar-Ausgabe der „Zoll aktuell“, herausgegeben vom Bundesministerium für Finanzen (BMF), wird der komplexe Verhandlungsprozess, der hinter dem UZK steckt, beschrieben.

Allein die Übersetzung der Entwürfe in alle Amtssprachen ist angesichts der speziellen Zoll-Fachterminologie eine große Herausforderung. Unterschiedliche Interessenlagen, Projektgruppen und die Tatsache, dass eine Einigung von insgesamt 28 Mitgliedsstaaten erzielt werden muss, lassen darauf schließen, dass so etwas wie der UZK nicht einfach aus dem Ärmel geschüttelt werden kann.

Wie sieht nun der aktuelle Fahrplan für den UZK aus?

  • Im Juli, spätestens aber im September 2015 sollen die DA und IA so weit abgeschlossen sein, dass sie im Amtsblatt veröffentlicht werden können.
  • Ab Mai 2016 soll der UZK dann verbindlich angewandt werden.
  • Bis 2020 bestehen Übergangsfristen, damit ausreichend Zeit für die Umstellung bleibt.

… wir sind gespannt, ob dieser Fahrplan eingehalten werden kann, wenn man bedenkt, dass es wohl noch eine fünfte oder gar sechste Version der Entwürfe von DA und IA geben soll.

Viel Freude beim Lesen der Juni-Ausgabe wünscht Ihnen das Team von Zoll.Export.

Gabriele Götz
Chefredaktion ZOLL.EXPORT