AES-Release 3.0: Was ändert sich - zoll-export.de
AKTUELLES

AES-Release 3.0: Was ändert sich?

Foto (Header): © bluebay2014 – stock.adobe.com

Mit der Einführung des seit dem 01.05.20216 geltenden neuen Unionszollrechts (insbesondere des Unionszollkodex = UZK) ergaben sich umfangreiche Änderungen bei der Ausfuhranmeldung. Mit dem AES-Release 3.0 wird nun die Ausfuhr über ATLAS umfangreich an die Vorgaben des UZK angepasst, darunter beispielsweise die Gestaltung von ein- und ausgehenden Nachrichten. Darunter fallen also insbesondere sprachliche Anpassungen, neue Strukturen und auch geänderte oder gänzlich neue Bedingungen und Prüfungen. Änderungen ergeben sich beispielsweise bei

  • Beteiligtenkonstellation und Ausführer-Begriff
  • Feld „Präferenzursprungsland“ in derZollanmeldung
  • Anmeldung vZTA
  • Versandverfahren

Während der Umstellung sollten Unternehmen die EU-weiten Übergangszeiträume beachten, um den internationalen Nachrichtenaustausch zu gewährleisten. Das Ende der Übergangszeit ist aktuell bis zum 30.11.2023 vorgesehen (Tag der letztmaligen Gültigkeit). Die vollständige Auflistung aller geplanter Änderungen können Sie in der ATLAS-Info 0137/21 einsehen.

(Quelle: www.zoll.de)

JETZT ABONNENT WERDEN UND KEINE AUSGABE VERPASSEN:

ZOLL.EXPORT

Die Zeitschrift für Verantwortliche
in der Zoll- und Exportabwicklung