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Aktualisierung der Anhänge der EG-Dual-Use-Verordnung

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Die EU-Kommission hat mit der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2019/2199 vom 17.10.2019 die Anhänge I, IIa bis IIg (in Bezug auf die von diesen Anhängen erfassten Güter) und IV der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 des Rates über eine Gemeinschaftsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Verbringung, der Vermittlung und der Durchfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck neu gefasst. Diese Delegierte Verordnung ist seit dem 31.12.2019 in Kraft.

(Quelle: www.bafa.de)

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