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Ghana: Neue Regelungen für den Warenverkehr

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Der Zoll hat mitgeteilt, dass für Wareneinfuhren in die EU mit Ursprung in Ghana ab dem 20.08.2023 das System des „ermächtigten Ausführers“ durch das System des „registrierten Ausführers“ ersetzt wird. Für Einfuhren mit Ursprung in Ghana wird dann die Zollpräferenzbehandlung des Interim-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen gewährt, wenn eine Ursprungserklärung eingereicht wird, die ausgefertigt wurde von

  • jedem Ausführer für Sendungen, die Ursprungszeugnisse enthalten, deren Wert 6.000 Euro nicht überschreiten, oder
  • von einem nach ghanaischem Recht registrierten Ausführer für Sendungen, die Ursprungszeugnisse mit einem Wert von mehr als 6.000 Euro enthalten.

In den in Art. 26 genannten Fällen enthalten Ursprungszeugnisse die Begünstigungen des Abkommens, ohne dass ein Ursprungsnachweis vorgelegt werden muss.

(Quelle: www.zoll.de)

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