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Neue Bekanntmachung Allgemeiner Genehmigungen

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Am 21.07.2021 hat das Bundesamt für Wirtschaft und Außenkontrolle (BAFA) eine neue Bekanntmachung Allgemeiner Genehmigungen (Allgemeine Ausfuhrgenehmigungen = AGGs) der Union Nr. EU001, EU002, EU003, EU004, EU005, EU006, EU007 und EU008 veröffentlicht. Die Bekanntmachung gilt seit dem 09.09.2021. Dabei betrifft sie in erster Linie inhaltliche Änderungen bei den bestehenden Allgemeinen Genehmigungen. Davon abgesehen umfasst sie die Einführung der neuen Allgemeinen Genehmigungen EU007 und EU008.

Im Zuge der Änderungen hat das BAFA das Registrier- und Meldewesen aktualisiert. Darüber hinaus hat das BAFA die Bestimmungen für Ausfuhren, die auf Grundlage der EU004 getätigt werden, überarbeitet. Demzufolge müssen Ausführer diese Güter auch dann melden, wenn das BAFA auf die Rückverbringung der Güter verzichtet.

Für ausführende Unternehmen, die zum ersten Mal von den genannten AGGs Gebrauch machen, gilt die verpflichtende Unterrichtung inkl. Registrierung beim BAFA über die erstmalige Verwendung. Diese Registrierung ist über das ELAN-K2 Ausfuhr-System vorzunehmen.

(Quelle: www.bafa.de)

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