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Neue Bewilligung seit September 2018

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Für die vorübergehende Verwahrung wird im Mai nächsten Jahres eine Bewilligung erforderlich sein. Laut IHK Stuttgart haben die Hauptzollämter über die Möglichkeit, eine solche Bewilligung zu beantragen, bereits im September schriftlich informiert. Unternehmen, deren Importabfertigung ausschließlich über einen Dienstleister erfolgt, benötigen keine Bewilligung.

Ausführliche Informationen bietet die IHK Stuttgart auf ihrer Homepage.

(Quelle: www.stuttgart.ihk24.de)

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