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Zoll etabliert die neue Schnittstelle BLE-ATLAS

Foto (Header): © bluebay2014 – stock.adobe.com

Der Zoll etabliert die neue Schnittstelle BLE-ATLAS. Die fachliche Inbetriebnahme der Schnittstelle hat der Zoll dabei Ende Mai verkündet. Dadurch erfolgt die Abfertigung von Waren in Deutschland nun auf eine neue Art und Weise. Denn seit dem 01.06.2021 fertigt die BLE (Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung) u. a. die folgenden Dokumente nur noch mithilfe von elektronischen Datensätzen in ATLAS ab:

  • Einfuhrlizenz AGRIM gemäß Art. 2 Abs. 1 lit. a), c) und e) DelVO (EU) 2016/1237 (ATLAS-Codierung L001)
  • Einfuhrlizenz AGRIM mit besonderen Angaben und / oder besonderen Bedingungen gemäß Art. 2 Abs. 1 lit. b), d) und f) DelVO (EU) 2016/1237 (Kontingents- oder Präferenzlizenz – ATLAS-Codierung L001+Y100)

Ausnahmen, bei denen die Behörde Dokumente nach wie vor in Papierform ausstellt, können Ausführer auf Antrag eines Wirtschaftsbeteiligten erhalten. Dies ist auch dann möglich, wenn die elektronische Lizenz bereits erteilt wurde. Denn die BLE erstellt dann eine Papierlizenz.
Solche Papierdokumente werden von Zollstellen nach wie vor für die Abfertigung in Deutschland anerkannt, und auch vor dem 01.06.2021 von der BLE erteilte Dokumente in Papierform behalten ihre Gültigkeit. Darüber hinaus informiert der Zoll auch darüber, welche Dokumente nach wie vor in Papierform bei der Zollstelle vorzulegen sind. Darunter fallen beispielsweise Konformitätsbescheinigungen anerkannter Drittländer.
(Quelle: www.zoll.de)

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