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10. Sanktionspaket gegen Russland

Foto (Header): © bluebay2014 – stock.adobe.com

Der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine läuft nun schon seit knapp über einem Jahr und bislang ist kein Ende der Kampfhandlungen in Sicht. Aus diesem Grund hat die EU als Reaktion am 25.02.2023 ihre Sanktionsmaßnahmen mit dem mittlerweile 10. Sanktionspaket erweitert. Das neue Sanktionspaket beinhaltet eine Ergänzung zusätzlicher Personen und Organisationen, die in die Liste aufgenommen wurden. Darunter u. a. drei russische Banken, deren Vermögenswerte eingefroren werden und gegen die ein Verbot der Bereitstellung von Geldern und wirtschaftlichen Ressoucen verhängt wurde.

Außerdem Teil des Pakets sind weitere Ausfuhrverbote kritischer Technologie und kritischer Industriegüter wie

  • Elektronik,
  • Spezialfahrzeuge,
  • Maschinenteile,
  • Ersatzteile für Lkw und Triebwerke,
  • Güter für den Bausektor, die vom russischen Militär eingesetzt werden könnten, beispielsweise Antennen oder Krane.

Daneben wurden in die Sanktionslisten weitere Güter aufgenommen, die zur technologischen Stärkung von Russlands Verteidigungs- und Sicherheitssektor beitragen könnten. Abgesehen von Drohnen fallen darunter nun auch

  • Raketen und Hubschrauber, die vom Schlachtfeld geborgen werden,
  • bestimmte Selten-Erden-Werkstoffe,
  • elektronische integrierte Schaltungen,
  • Wärmebildgeräte.

Darüber hinaus hat die EU nun auch die Durchfuhr von Dual-Use-Gütern durch Russland verboten, damit die Sanktionen hier nicht umgangen werden können. Eine detaillierte Auflistung finden Sie auf der Seite der GTAI.

(Quelle: www.gtai.de)

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