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Neuseeland-Handelsabkommen zur Ratifizierung vorgelegt

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Ende Februar hat die Europäische Kommission das Handelsabkommen zwischen der EU und Neuseeland dem Rat zur Unterzeichnung zukommen lassen. Das Abkommen wurde im Juni 2018 verhandelt. Die Verhandlungen waren im Juni 2022 abgeschlossen. Sobald der Rat dem Entwurf zustimmt, kann das Abkommen unterzeichnet werden. Danach fehlt nur noch die Zustimmung des Europaparlaments, dann kann das Abkommen in Kraft treten.

Hintergrund des Abkommens ist die beiderseitige Abschaffung aller Zölle sowie die Ausweitung des Marktzugangs im Dienstleistungs- und Beschaffungsbereich. Laut Angaben der EU sollen Unternehmen durch das Abkommen jährlich ungefähr 140 Mio. Euro Zollabgaben einsparen können.

Auf neuseeländischer Seite schützt das Abkommen die vollständige Liste der knapp 2.000 Weine und Spirituosen aus der EU sowie 163 geografische Schutzangaben aus der EU (z. B. „Lübecker Marzipan“).

(Quelle: https://ec.europa.eu)

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