Neues Antragsverfahrenzum AEO - zoll-export.de
AKTUELLES

Neues Antragsverfahren zum AEO

Foto (Header): © bluebay2014 – stock.adobe.com

Seit dem 01.03.2023 erfolgt die Antragstellung zum AEO (Authorised Economic Operator) über den „Internetantrag AEO“ (IAEO) im Zoll-Portal. Folgender Ablauf ist damit etabliert: Nach der Anmeldung im Zoll-Portal muss ab sofort zunächst die Dienstleistung „Grenzüberschreitender Warenverkehr“ aufgerufen werden. Dort wird der Internetantrag AEO ausgewählt. Die erforderlichen Datenanlagen zur Bewilligung können dann im neuen IAEO in digitaler Form beigefügt und gemeinsam mit dem Bewilligungsantrag online eingereicht werden.

In dem Fall, dass eine technische Störung des IAEO vorliegt, erfolgt die Meldung voraussichtlich über Hinweismeldungen im Zoll-Portal und über die ATLAS-Teilnehmerinformationen. Nur wenn solche technischen Störungen auftreten, ist als Ersatzverfahren das Einreichen eines AEO-Antrags in Papierform möglich. Bitte verwenden Sie dazu das Formular 0390.

(Quelle: www.zoll.de)

JETZT ABONNEMENT ANFORDERN UND KEINE AUSGABE VERPASSEN:

ZOLL.EXPORT

Die Zeitschrift für Verantwortliche
in der Zoll- und Exportabwicklung