Vereinigte Arabische Emirate: Neue Vorgaben für Handelsrechnungen - zoll-export.de
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Vereinigte Arabische Emirate: Neue Vorgaben für Handelsrechnungen

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Zum 01.03.2023 wurden die Vorgaben für Handelsrechnungen im Zusammenhang mit Wareneinfuhren aus den Vereinigten Arabischen Emiraten angepasst. Demnach sind Handelsrechnungen beim Außenministerium der Vereinigten Arabischen Emirate (MOFAIC) durch den sog. „Electronic Attestation Service“ (eDAS) elektronisch beglaubigen zu lassen. Bei diesem Vorgang wird eine „electronic attestation reference number“ (eDAS-Referenznummer) erzeugt, die anschließend verpflichtend in der Importzollanmeldung angegeben werden muss.

In erster Linie ist die eDAS-Anwendung zur elektronischen Bescheinigung von Handelsrechnungen durch die Importeure in den VAE bzw. durch dritte Dienstleister vor Ort in Zusammenhang mit der Abgabe der Einfuhrzollanmeldung genutzt. Im Grunde ist es aber auch für Exporteure aus Deutschland
möglich, die von ihnen ausgestellten Handelsrechnungen dirket über eDAS elektronisch bescheinigen zu lassen. Dies erfolgt am besten noch bevor die Sendung in den VAE eintrifft. Im Einzelfall ist zu prüfen, ob gemäß den Lieferbedingungen (D-Klausel) dies sogar notwendig ist.

Genauere Infos finden Sie auf der Website des MOFAIC (https://www.mofaic.gov.ae/en/Services/EDAS-Attestation).

(Quelle: https://www.ihk.de)

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