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Achtes Sanktionspaket gegen Russland beschlossen

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Am 06.10.2022 bzw. 20.10.2022 hat die EU-Kommission das Sanktionspaket gegen Russland verschärft. Es ist mittlerweile das achte Paket, mit dem EUMitgliedstaaten auf den Angriffskrieg Russlands und die rechtswidrige Annexion der Ukrainischen Regionen Donezk, Luhansk, Saporischschja und Cherson reagieren. Die Einfuhrverbote umfassen dabei einen Umfang von 7 Mrd. Euro. Die wichtigsten neuen Inhalte sind wie folgt:

  • ergänzende Nennung von Einzelpersonen und Organisationen, insbesondere solche, die bei den illegalen Scheinreferenden unterstützt haben
  • Umsetzung des Price Caps für Öl und Ölprodukte sowie beispielsweise das Einfuhrverbot von russischen Halbfertig- und Fertigerzeugnissen aus Stahl, für Maschinen und Geräte, Kunststoffe, Fahrzeuge, Textilien, Schuhe, Leder, Keramik, bestimmte chemische Erzeugnisse und für nicht aus Gold gefertigten Schmuck
  • Ausfuhrbeschränkungen, wodurch der russischen Armee und ihren Zulieferern spezifische Güter und Ausrüstung entzogen werden. Darunter fällt z. B. das Verbot der Ausfuhr von Kohle, spezielle elektronische Komponenten, die in russischen Waffen verbaut werden, im Luftfahrtsektor eingesetzte technische Güter sowie bestimmte Chemikalien.

Das neue Sanktionspaket bildet das gesetzliche Grundgerüst, um die vorgesehene Ölpreisobergrenze, die die G7-Staaten vorgesehen haben, erfolgreich umzusetzen. Nach einem weiteren Beschluss des Rates für Rohöl ist das in Kraft treten ab dem 05.12.2022 und für raffinerierte Erdölerzeugnisse ab dem 05.02.2023 vorgesehen.

(Quelle: www.bundesregierung.de)

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