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Verlängerung von Allgemeinen Genehmigungen
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Bereits Ende September hat das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) eine Vorabinformation zur Verlängerung und Änderung von Allgemeinen Genehmigungen (AGG) herausgegeben. Betroffen sind davon die AGG Nr. 18 bis Nr. 27. Diese werden demnach bis zum 31.03.2023 verlängert. Eine Verlängerung der AGG Nr. 28 und Nr. 32 ist laut BAFA derzeit nicht vorgesehen, da der Gültigkeitszeitraum erst zum 31.03.2023 bzw. 31.12.2022 endet. Weitere Informationen finden Sie unter folgender Adresse:
(Quelle: www.bafa.de)